Als Reaktion auf gekürzte Lieferungen des AstraZeneca-Vakzins will Brüssel Exporte nur dann erlauben, wenn Firmen nachweisen können, dass sie Verträge mit der EU einhalten.
Brüssel. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – dieses Motto gilt ab sofort für die Produktion der Impfstoffe gegen Covid-19 in der Europäischen Union. Als Reaktion auf die Kürzung der Lieferungen an die EU durch den Pharmakonzern AstraZeneca, die die Kommission als Bruch des Ende August vereinbarten Vorvertrags betrachtet, wird die Brüsseler Behörde künftig die Ausfuhr der Vakzine überwachen.
Innerhalb der nächsten Tage soll eine Regelung in Kraft treten, die jene Unternehmen, mit denen die EU Lieferverträge vereinbart hat, dazu verpflichtet, bei etwaigen Ausfuhren um Genehmigung anzusuchen. Die Maßnahme soll zunächst bis Ende März gelten, zuständig für die Autorisierung sind jene Mitgliedstaaten, in denen sich die jeweiligen Produktionsstätten befinden, sowie die Kommission selbst, die diesbezüglich eine bindende Stellungnahme abzugeben hat.
Die Exporteure in spe müssen außerdem belegen, ob bzw. wie viele Impfdosen sie in den drei Monaten vor dem Inkrafttreten der Exportkontrollen ausgeführt haben – und wohin die Lieferungen gegangen sind. Letzteres richtet sich implizit gegen AstraZeneca, denn die Brüsseler Behörde hegt den Verdacht, dass der britisch-schwedische Konzern im Spätherbst in der EU produzierte Impfdosen nach Großbritannien geliefert hat, anstatt sie, wie im Vorvertrag vereinbart, für die EU bereitzuhalten.