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Corona-Sofort-Hilfsmaßnahmen kosten bereits 50 Mrd. Euro

Gernot Blümel.
Gernot Blümel.APA/HANS PUNZ
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Darüber hinaus flossen knapp zwölf Mrd. Euro für konjunkturbelebende Maßnahmen. Am größten war die Inanspruchnahme bei Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen.

Zur Abfederung der Coronakrise wurden in Österreich für 2020 und 2021 bereits Sofort-Hilfsmaßnahmen im Umfang von 49,6 Mrd. Euro (12,5 Prozent des BIP 2019) gesetzt. Dazu kommen 11,6 Mrd. für konjunkturbelebende Maßnahmen. Der größte Posten ist die Kurzarbeit mit 13,5 Mrd. Euro, gefolgt vom Fixkostenzuschuss mit 12 Mrd. Euro, den COFAG- Garantien und -Haftungen mit acht Mrd. Euro, den Gemeindehilfen mit knapp drei Mrd. und dem Härtefallfonds mit zwei Mrd., wie eine Zusammenstellung des WIFO zeigt.

Beginnend mit dem 15. März 2020 - zeitgleich mit dem Beginn des ersten Lockdowns - wurde ein erstes Covid-19-Hilfspaket im Umfang von vier Mrd. gewährt. Die Maßnahmen und der dafür vorgesehene Rahmen wurden in weiterer Folge schrittweise ausgedehnt, das Gesamtvolumen beträgt inzwischen (Stand Dezember 2020) 49,6 Mrd. Euro oder 12,5 Prozent des BIP 2019. 17,5 Mrd. macht das Soforthilfepaket aus, dieses beinhaltet 13,5 Mrd. (12 Mrd. für 2020, 1,5 Mrd. für 2021) für die Kurzarbeit, zwei Mrd. Euro für den Härtefallfonds für Selbstständige, freie Dienstnehmer, Mitglieder der freien Berufe und kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und weitere zwei Mrd. für sonstige krisenbedingte Mehrausgaben der Ressorts (für Gesundheit, Forschung, Familienhärtefonds usw.).

Unter dem Dach des Covid-19-Hilfsfonds versammeln sich erstens der Fixkostenzuschuss I und II sowie der Umsatzersatz für die während des zweiten Lockdowns ab Anfang November 2020 behördlich geschlossenen Unternehmen mit einem Rahmen von insgesamt 12 Mrd. Euro. Zweitens gehören zum COVID-19-Hilfsfonds die von der COFAG verwalteten Garantien und Haftungen für Unternehmenskredite mit einem gesetzlichen Rahmen von bis zu acht Mrd., wovon allerdings nur eingeringerer Teil auch schlagend werden und zu tatsächlichen Auszahlungen führen dürfte.

Einnahmen verschieben sich nach hinten

Für die Herabsetzung und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehmen wurde ein Rahmen von zehn Mrd. definiert. Dabei handelt es sich eher um eine zeitliche Verschiebung von Einnahmen denn um endgültige Ausfälle, sofern die betreffenden Steuern und Abgaben nicht endgültig uneinbringlich sind. Hinzu kommen kleinere steuerliche Maßnahmen, die allerdings nur zu geringfügigen Einnahmenausfällen führen. Weitere Hilfsmaßnahmen im Ausmaß von insgesamt sieben Mrd. beinhalten das NPO-Paket mit einer Mrd., Hilfen für die Gemeinden in Höhe von 2,95 Mrd. Euro, Haftungen und Garantien unter dem Dach der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) im Ausmaß von drei Mrd. und den Unterstützungsfonds für Künstler mit 0,11 Mrd. Euro.

Die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Fixkostenzuschuss einschließlich Lockdown-Umsatzersatz, Covid-19-Kurzarbeit, Garantien und Haftungen sowie verschiedene weitere Leistungen (Lohnkostenersatz für Sonderbetreuungsurlaub und die Freistellung von Angehörigen einer Risikogruppe, Lehrlingsbonus usw.) können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Für Selbstständige, freie Dienstnehmer, Mitglieder freier Berufe und kleine Betriebe wurden der Härtefallfonds, der Unterstützungsfonds für Künstler sowie der Startup- und Comeback-Hilfsfonds des aws eingerichtet.

Sozialtransfers werden insbesondere für Familien und Arbeitslose gewährt. Steuerliche Maßnahmen entlasten in erster Linie die Unternehmen, ein kleinerer Teil richtet sich an private Haushalte.

Unterschiedliche Ausschöpfung

Die einzelnen COVID-19-Hilfsmaßnahmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschiedlich ausgeschöpft. Am höchsten ist die Inanspruchnahme bei Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen mit Ausschöpfungsgraden von 64 bzw. 60 Prozent. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bei einem Rahmen von 12 Mrd. (2020) bzw. 13,5 Mrd. (einschließlich 2021) bisher Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfungsgrad beträgt also knapp 40 Prozent. Im Rahmen des Fixkostenzuschusses I und II wurden aufgrund des bis August 2021 reichenden Beantragungszeitraums bisher erst gut 0,4 Mrd. Euro ausgezahlt.

Der ab Mitte November 2020 ausgeschüttete Umsatzersatz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlungsvolumen von immerhin 1,473 Mrd. Euro. Das Gemeindeinvestitionsprogramm wurde bisher erst zu knapp 21 Prozent ausgeschöpft und damit nur wenig genutzt. Dies liegt nicht nur am Beantragungszeitraum der Förderung, der sich bis Ende 2021 erstreckt, sondern auch daran, dass der Zuschuss des Bundes aus eigenen Gemeindemitteln aufgestockt werden muss, was einer Reihe von Gemeinden aufgrund krisenbedingter finanzieller Engpässe schwerfallen dürfte.

Zudem dürfte es vor allem in der Phase des Anlaufens von Hilfszahlungen im Rahmen des Härtefallfonds, des Fixkostenzuschusses sowie des Umsatzersatzes zu administrativ bedingten Verzögerungen bei der Abwicklung von Anträgen und Auszahlungen gekommen sein. Ein geringer Ausschöpfungsgrad kann auch auf eine sehr großzügige Budgetierung hinweisen.

Mitte Juni 2020 wurden neben der Aufstockung einiger Covid-Hilfen des Bundes auch konjunkturstabilisierende Maßnahmen verabschiedet. Deren Kosten für die Jahre 2020 und 2021 werden vom Finanzministerium insgesamt mit 11,6 Mrd. (oder 2,9 Prozent des BIP) beziffert. Den Großteil machen Steuererleichterungen aus, einen kleineren Teil investive Ausgaben des Bundes, vor allem für verschiedene Klimaschutz-Investitionen.

(APA)

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