Lockdown-Lockerungen

Der Handel öffnet wieder, "Reintesten" für Schule und Friseur

Bundeskanzler Kurz erklärte, welche Regelungen die Regierung für die nächsten Wochen vorgesehen hat.
Bundeskanzler Kurz erklärte, welche Regelungen die Regierung für die nächsten Wochen vorgesehen hat.APA/HELMUT FOHRINGER
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Wie geht es ab 8. Februar weiter? Der Handel öffnet mit verschärften Regeln, Volksschulen gehen in Vollbetrieb, andere Schulstufen sollen wieder Schichtbetrieb aufnehmen - inklusiver verpflichtender Tests. Bei den privaten Treffen gibt es eine minimale Lockerung.

Es war ein langer Verhandlungstag. An dessen Ende ist Sebastian Kurz am Montagabend mit zwei Botschaften an die Öffentlichkeit getreten: „Die gute Nachricht ist“, sagte der Kanzler, „der Lockdown hat Wirkung gezeigt“. Die Infektionszahlen sind gesunken. Doch es folgte „die schlechte Nachricht“. Die Mutanten breiten sich aus. „Sie fressen den Erfolg unseres Lockdowns auf.“

Epidemiologisch sei die Sache klar: „Der sicherste Weg wäre es, im Lockdown zu verharren.“ Doch den will die Regierung nicht noch einmal einschlagen. Immerhin müsse man die Bedürfnisse der Kinder, die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes sowie soziale und psychische Aspekte berücksichtigen. Deshalb habe man sich für „behutsame Öffnungsschritte“ mit „intensiven Sicherheits- und Begleitmaßnahmen“ entschieden. Der Gesundheitsminister informierte außerdem über die Änderungen im Impfplan, nachdem das Vakzin von AstraZeneca nur bei Unter-65-Jährigen zum Einsatz kommen soll.

Ein Überblick über die von der Regierung verkündeten Maßnahmen bzw. Änderungen:

Unterricht in der Schule

Die Schultore werden nach den Semesterferien wieder aufgehen. Der Unterricht vor Ort startet in Wien und Niederösterreich wie (zuletzt) geplant am 8. Februar. In den übrigen Bundesländern eine Woche später.
Allerdings kehrt der reguläre Unterricht nur für die Volksschüler zurück. Sie werden ganz normal laut Stundenplan unterrichtet. In den Unter- und Oberstufen ist das anders. Hier gibt es eine Neuauflage des Schichtbetriebs. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Montag und Dienstag besucht Gruppe A die Schule, Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. Am Freitag ist für alle Distanzunterricht zu Hause angesagt. Drei Tage pro Woche werden die Kinder also weiter daheim sein. Details präsentiert der Bildungsminister am Dienstag.

Coronatest in der Schule

Die Schulöffnung geht mit umfangreichen Test-Maßnahmen einher. Die Schüler müssen sich ins Klassenzimmer „reintesten“. Sie dürfen dort nur noch mit einem negativen Corona-Ergebnis Platz nehmen. Damit rückt Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit ab.

Montag und Mittwoch soll getestet werden. Verwendet werden dafür Anterio-Nasal-Tests. Der Abstrich erfolgt dabei im vorderen Nasenbereich. Durchgeführt werden sollen die Tests nun doch in der Schule. Denn eine Überprüfung, ob der Test daheim mit den Eltern gemacht wurde, ist zu schwierig. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Eltern ihr Einverständnis erklären.

Für ungetestete Schüler wird es „unterstützten Heimunterricht“ geben. Damit ist kein Videounterricht gemeint. Gelernt werden soll gemeinsam mit den Eltern. Lehrer werden lediglich für die Rücksprache bereitstehen. Eine Ausnahme gibt es für Oberstufenschüler. Jugendliche, die den Test verweigern, dürfen am Unterricht vor Ort mit einer FFP2-Maske teilnehmen.

Handel, körpernahe Dienstleister

Wenn die Schule öffnet – öffnet sie dann allein? Über diese Frage wurde am Montag lang diskutiert. Ab 8. Februar können körpernahe Dienstleister (wie etwa Friseure) und Geschäfte wieder aufsperren. Mit strengen Vorgaben: Im Handel gilt eine FFP2-Maskenpflicht, pro 20 Quadratmeter Fläche ist nur ein Kunde zugelassen. Bei Supermärkten bleibt es aber bei 10 Quadratmetern pro Kunde. Körpernahe Dienstleistungen können mit einem Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, wieder in Anspruch genommen werden. Das Ergebnis kann am Handy oder am Papier vorgelegt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten an Corona erkrankt waren. Kontrollieren muss der Betrieb. Erste Öffnungsschritte werden auch im Kulturbereich gesetzt: Museen, Galerien, Tiergärten (und wohl auch Bibliotheken) sperren auf. Mit denselben Vorgaben wie im Handel.

Gastronomie, Tourismus, Kulturbetriebe, Indoor-Sport

Restaurants, Bars und Hotels müssen weiterhin geschlossen bleiben. Am 15. Februar soll im Kanzleramt aber wieder dieselbe Runde tagen, um die Lage neu zu beurteilen. Nicht nur in diesen Branchen: „Wenn die Zahlen steigen, dann werden wir auch wieder verschärfen müssen“, sagte Kurz. Außerdem deutete der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) auch regionale Verschärfungen an: Sollte die Inzidenz in einem Bundesland bei 200 liegen, müsste man „Maßnahmen setzen“. Aber auch hier ging man nicht ins Detail.

Einreisen und Strafen

„Deutlich verschärfen“ will die Regierung laut Kurz die Einreisebestimmungen. Diskutiert wurde über Landeverbote für Staaten mit besonders hohen Inzidenzen. Außerdem könnte ein vorzeitiges „Freitesten“ aus der Quarantäne nicht mehr möglich sein. Derzeit ist es nach fünf Tagen erlaubt, Anschober kündigte jedenfalls an, dass Pendler einmal die Woche einen Test vorwiesen müssen. Details gab es dazu aber noch nicht, Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) will sie am Dienstag präsentieren.

Außerdem sollen die Organstrafmandate bei Verstößen gegen die Coronamaßnahmen „empfindlich erhöht“ werden, wie es am Montag hieß. Auch hier werden Details nachgereicht.

Ausgangsbeschränkungen, Museen, private Treffen

Die Ausgangsbeschränkungen (mit den bekannten Ausnahmen) bleiben zwischen 20 und sechs Uhr bestehen. Untertags werden diese Beschränkungen offenbar aufgehoben. Museen, Galerien, Tiergärten öffnen bald mit den gleichen Einschränkungen wie etwa im Handel. Eine minimale Änderung gibt es bei den Vorgaben für private Zusammenkünfte: Zwei Haushalte dürfen einander künftig wieder treffen - maximal vier Erwachsene Personen.

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