Corona-Maßnahmen

Nur Getestete sollen in die Schule, Strafen bei fehlender Maske

Schule in der Coronazeit
Schule in der Coronazeitimago images/Kirchner-Media
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Volksschüler sollen zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. In der Sekundarstufe wird Schichtbetrieb eingeführt. Die Lockerungen werden kontrolliert - und sanktioniert.

Österreichs dritter Lockdown wird ab kommenden Montag gelockert. Ab dem 8. Februar dürfen der Handel und körpernahe Dienstleister, darunter Friseure, wieder öffnen. Nach den Semesterferien sollen dann die Schüler wieder in die Schulen zurückkehren dürfen. Allerdings: Alles unter Einhaltung von Auflagen, zu denen Mindestabstände, das Tragen von Masken, die Durchführung von Coronatests zählen - sowie Strafen bei Verstößen.

„Früher haben sich alle auf die Ferien gefreut, heute freuen sich alle, dass die Ferien ausgehen und man wieder in die Schule zurückkehrt“, meinte Bildungsminister Heinz Faßmann am Dienstagvormittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP). „Der Lockdown hat allen zugesetzt, besonders den Kindern und Jugendlichen“, führte Faßmann aus. Er sei daher froh, „eine Perspektive geben zu können“. Soll heißen: „Wir holen den Präsenzunterricht zurück, aber nicht mit Hurra und Blauäugigkeit“, sondern mit einem mehrstufigen Sicherheitskonzept, „das in Europa kein zweites Mal zu finden ist": 

Es lautet:

  • In der Volksschule wird wieder an fünf Tagen pro Woche Präsenzunterricht stattfinden. Zweimal wöchentlich - am Montag und am Mittwoch - werden dort alle Schüler mittels Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Weiters gilt eine Maskenpflicht - abgenommen werden dürfen die Masken nach dem Platznehmen in der Klasse.

  • Auch die Oberstufe und die Berufsschule wird wieder vor Ort stattfinden - mit Masken, Schichtbetrieb und Tests. „Die Tests werden uns helfen, die Schule frei von Ansteckungen zu halten", meinte Faßmann.
  • Die Tests sollen „auf freiwilliger Basis“ erfolgen. Aber: „Ich will „getestete und ungetestete Kinder nicht nebeneinander in der Klasse sitzen haben“, betonte Faßmann. Daher: "Wer nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, der lässt es zu Hause, im Homeschooling“, so der Minister. Diese Maßnahmen habe man mit Verfassungsjuristen geprüft.
  • In der Sekundarstufe 1 wird ab sofort auch Präsenzunterricht stattfinden, jedoch müssen dort die Masken auch während des Unterrichts getragen werden, in der Sekundarstufe 2 braucht es die FFP2-Maske. Maskenpausen seien  vorgesehen. Sowohl in der Sekundarstufe 1 als auch in der Sekundarstufe 2 wird es Schichtbetrieb geben, um mehr Platz zu schaffen. Der Freitag sei dann für alle ein gemeinsamer Distance-Learning-Tag. In der Woche darauf würde der Schichtbetrieb wechseln.
  • Angesprochen auf die Situation der Pädagogen blieb Faßmann vage: Lehrer hätten sich einmal pro Woche testen zu lassen, angestrebt werde aber zweimal pro Woche, meinte er.

  • Betreuungsangebote für jene Kinder, die gerade nicht in der Klasse sind, werde es auch künftig geben, verspricht der Minister. Insbesondere für Zehn- und Elfjährige. Schularbeiten und Tests sollen jedenfalls durchgeführt werden: „Wir brauchen ja auch eine Leistungsbeurteilung.“ 

90 Euro Strafe bei zu viel Nähe und Nichttragen von Maske

Innenminister Nehammer zeigte sich „als Familienvater“ darüber erfreut, dass die Schulen wieder öffnen. Es handle sich um vorsichtige Schritte in Richtung Öffnung, die streng kontrolliert werden müssten.

Weiters seien schärfere Grenzkontrollen zu Tschechien, Slowakei, Ungarn und härtere Strafen bei Verstößen vorgesehen. Das bis dato praktizierte Freitesten nach fünf Tagen fällt weg. Das beutetet: Jeder, der einreist, muss für zehn Tage in Quarantäne.

Künftig müssen sich neben Reisenden auch Pendler registrieren und einen negativen Coronatest, der nicht älter als sieben Tage ist, vorweisen - und zwar einmal in der Woche.

Auch in den Skiregionen werde es mehr Schwerpunktkontrollen geben, sagte Nehammer. Wie genau diese vonstattengehen sollen, ließ er jedoch offen. Nur so viel: Skiliftbetreiber sollen darauf achten, dass es nicht zu „Staus“ komme. Die Polizei wiederum werde darauf ein Auge haben, ob die Betreiber die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. „Wenn dies nicht der Fall ist, dann gibt es Anzeigen", betonte Nehammer. Auch die Skipolizei werde zum Einsatz kommen.

Ähnlich werde sich die Lage bei anderen Dienstleistungen gehandhabt: Die Tests von Kunden solle immer derjenige überprüfen, der die Dienstleistung anbietet, verwies Nehammer.

Die Strafen werden deutlich erhöht, kündigte Nehammer an. Konkret: Wer keine FFP2-Maske trägt oder gegen den vorgeschriebenen Mindestabstand verstößt, hat eine Strafe von 90 Euro zu bezahlen. Anzeigen sind möglich.

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