"Anti-Terror-Paket" 2

Islaminstitut der Uni Wien rechnet mit IGGÖ ab

Clemens Fabry
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Vom Ausland gesteuert und nicht qualifizierte Personen in Kontrollorganen: Das Institut für islamisch-theologische Studien an der Uni Wien kritisiert den IGGÖ stark.

Das Institut für islamisch-theologische Studien an der Uni Wien hat seine Stellungnahme zum zweiten Teil ihres "Anti-Terror-Pakets", mit dem das Islamgesetz verschärft werden soll, zu einer Abrechnung mit der Islamische Glaubensgemeinschaft genutzt. Es stelle sich die Frage, ob sich die IGGÖ wirklich den Interessen der österreichischen Muslime verpflichtet fühlt oder sich nicht vielmehr "zum Instrument der meist aus dem Ausland gesteuerten Verbände machen lässt".

Das zeige sich nicht nur an den "zumeist aus nicht qualifizierten Personen bestehenden Kontrollorganen der IGGÖ (Obersterrat, Schurarat usw.), sondern auch daran, dass die Besetzung der Stellen von Religionslehrkräften weniger nach Qualifikation als vielmehr nach Verbandzugehörigkeit erfolgt", schreibt Islamwissenschafter Ednan Aslan.

"Vom mangelnden Verantwortungsgefühl der IGGÖ zeugt auch der Umstand, dass sie zeit ihres Bestehens Koranschulen, die nicht einmal in der Türkei oder in arabischen Ländern anerkannt waren, in den Rang von Hochschulen erhob und Personen, denen in ihren Ländern der Imam-Beruf mangels Qualifikation verwehrt blieb, hier als Imame zuließ." Aslan attestiert der IGGÖ unstrukturiertes und chaotisches Handeln. "Der Umgang mit den Finanzen einschließlich jener ausländischen Ursprungs, mit Mitgliedsbeiträgen und der islamischen Pflichtabgabe, die Postenvergabe, die Bestellung von Imamen, die Anerkennung ausländischer Zertifikate, die Einsetzung von Lehrkräften - all dies gründete auf schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Dadurch hat die IGGÖ sich selbst und der Gesellschaft geschadet", so das vernichtende Urteil von Aslan.

Mit dem Islamgesetz 2015 habe die damalige Bundesregierung "ein richtungsweisendes Signal gesetzt, indem sie klarstellte, dass die Belange der Muslime eine innenpolitische Angelegenheit seien, in die sich ausländische Mächte nicht einzumischen haben". Die Finanzierung von Imamen aus dem Ausland wurde untersagt, und die IGGÖ wurde angehalten, ihre Strukturen unter Berücksichtigung der Erwartungen und Bedürfnisse der einheimischen muslimischen Bevölkerung neu zu ordnen. "Ob das Islamgesetz diesbezüglich tatsächlich greift, muss beobachtet werden, entscheidend ist aber die Entschlossenheit, mit dem Gesetz den Einfluss des Auslands einzudämmen", analysiert der bekannte Islamwissenschafter und begrüßt die vorliegende Gesetzesnovelle.

„Immer wieder gezeigtes Fehlverhalten"

"Angesichts des von der IGGÖ seit ihrer Anerkennung immer wieder gezeigten Fehlverhaltens verspricht der vorliegende Entwurf Verbesserungen in mehrfacher Hinsicht: Die vorgesehenen verstärkten Kontrollmöglichkeiten des Staates über die Finanz- und Personalstrukturen der Religionsgemeinschaften hätten mittelfristig nicht nur positive Auswirkungen auf die Verfasstheit der IGGÖ, sondern eröffnen darüber hinaus die Chance, dass die Absolventen des Instituts für Islamisch-Theologische Studien der Universität Wien als Imame in den Moschee-Gemeinden tätig werden können. Als Vertreter des Fachbereichs Islamische Religionspädagogik am Institut für Islamisch-Theologische Studien begrüßen wir diesen Entwurf, weil wir davon überzeugt sind, dass er einen weiteren wichtigen Beitrag zur Beheimatung des Islams in Österreich leisten wird", heißt es am Ende der Stellungnahme.

Mit dem zweiten Teil ihres "Anti-Terror-Pakets" will die Regierung das Islamgesetz verschärfen. Die auf den Weg gebrachte Novelle sieht vor, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen dies nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Außerdem will die Regierung ein sogenanntes Imame-Register schaffen, dass die Tätigkeit muslimischer Geistlicher in Österreich überwachen soll.

Auf Kritik stößt im Begutachtungsverfahren vor allem das geplante Verzeichnis aller Funktionsträger und die Möglichkeit einer vertieften Überwachung der Tätigkeit der Religionsgesellschaft. "Die Bestimmung in dieser Allgemeinheit stellt jedoch nichts anderes als einen Generalverdacht in Richtung der islamischen Religionsgesellschaften dar und ist in dieser Form daher als diese Religionsgemeinschaft diskriminierend abzulehnen", schreibt etwa die Richtervereinigung.

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