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EU rät von FFP2-Maskenpflicht ab

Seit 25. Jänner gilt die Pflicht zur FFP2-Maske im öffentlichen Verkehr sowie im Handel (Archivbild).
Seit 25. Jänner gilt die Pflicht zur FFP2-Maske im öffentlichen Verkehr sowie im Handel (Archivbild). (c) Getty Images (Sean Gallup)
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Die EU-Agentur ECDC hält FFP2-Masken für wenig sinnvoll und verweist auf Kosten und Nachteile. Auch andere europäische Staaten verzichten aus wissenschaftlichen Gründen auf diese Maßnahme.

Die österreichische Bundesregierung setzt im Kampf gegen die Pandemie auf den verpflichtenden flächendeckenden Einsatz von FFP2-Atemschutzmasken. Doch damit steht sie im Widerspruch zur wissenschaftlichen Einschätzung jener europäischen EU-Agentur, die den 27 Mitgliedstaaten evidenzbasierte Empfehlungen für die Eindämmung der Seuche gibt.

„Der erwartete Mehrwert des allgemeinen Einsatzes von FFP2-Atemschutzmasken in der Gesellschaft ist sehr gering“, teilte ein Sprecher des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Stockholm auf Anfrage der „Presse“ mit. „Zusätzlich rechtfertigen die potenziellen Kosten und Nachteile eine Empfehlung für ihre Verwendung in der Öffentlichkeit anstelle von anderen Arten von Masken nicht.“

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