Deutschland: Monopol auf Sportwetten gekippt

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Der EuGH verbietet das Staatsmonopol bei Sportwetten und Lotterien in Deutschland, weil es nicht hilft, die Spielsucht zu bekämpfen. Am Donnerstag wird über das österreichische Glücksspielgesetz geurteilt.

Brüssel/Wien (eid). Die Positionen sind in Europa seit Jahren einzementiert: Während Glücksspielkonzerne wie die Casinos Austria und ihre Tochter Lotterien, die allein die Lizenz zum Spielen besitzen, das Glücksspielmonopol verteidigen, laufen Konkurrenten aus dem Onlinebereich dagegen Sturm. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das staatliche Monopol bei Sportwetten und Lotterien in Deutschland gekippt. Bemerkenswert ist, dass die Richter vom Schlussplädoyer des Generalanwalts abwichen, dem sie meist folgen. Dieser hatte das Monopol als gerechtfertigt bezeichnet.

Kampf gegen Spielsucht

Der Spruch der EU-Richter lässt dennoch Interpretationen zu. Denn der EuGH bekräftigte frühere Entscheidungen, wonach die Mitgliedstaaten Glücksspiele im Internet verbieten können – und zwar auch dann, wenn sie in anderen EU-Staaten erlaubt sind. Was Friedrich Stickler, Vorstand der Lotterien und Präsident des Dachverbands European Lotteries, positiv wertet. „Jedes Land kann weiterhin autonom entscheiden.“

Außerdem betont er, dass sich das Urteil nur auf Deutschland beziehe, wo die bisherigen Regelungen in der Tat umstritten seien. In Österreich sind Sportwetten schon lange liberalisiert.

Der EuGH hält sogar Wettmonopole für zulässig, obwohl sie der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit widersprechen. Allerdings nur, wenn mit dem Monopol die Spielsucht sowie die mit illegalem Glücksspiel häufig verbundene Kriminalität (bis zur Geldwäsche) eingedämmt werde.

Doch dann müssten auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Ziel „in kohärenter und systematischer Weise“ zu verfolgen. Dies sei mit dem umstrittenen deutschen Glücksspielvertrag von 2008 nicht der Fall. Denn die staatlichen Monopolinhaber betrieben aggressive Werbekampagnen, um den Gewinn in staatlichen Lotterien zu maximieren.

Die Behörden duldeten außerdem, dass Spielkasinos und Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, ebenfalls intensiv werben dürften, obwohl diese Spiele ein viel höheres Suchtpotenzial hätten. Somit sei das Monopol nicht mehr gerechtfertigt.

Bwin will Lizenz

Der Jubel privater Wettanbieter ist entsprechend groß, die Aktien börsenotierter Unternehmen wie Tipp24, Bitkom und Bwin legten kräftig zu. „Wir fühlen uns durch den EuGH im jahrelangen Kampf gegen das Wettmonopol in Deutschland bestätigt und hoffen, dass rasch eine moderne Regelung geschaffen wird“, sagt Konrad Sveceny, bei Bwin für Investor Relations verantwortlich, zur „Presse“. „Dann werden wir uns sicher um eine Lizenz bewerben.“ Auch Bet-at-home – das Unternehmen bietet im Internet Sportwetten, Casinospiele und Poker an – will die Liberalisierung nutzen. „Wir wollen weitere Marktanteile gewinnen und streben große Kooperationen mit Medien und Sportveranstaltern an“, sagt Vorstand Jochen Dickinger.

Auslöser des Gerichtsurteils sind Klagen von drei Wettanbietern (Winner, Carmen Media und Stoss) gegen den Staatsvertrag, der Online-Glücksspiel (außer Pferdewetten und Automaten) verbietet. Verwaltungsgerichte aus Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hatten den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten.

Am Donnerstag wird es für Österreich spannend: Der EuGH urteilt im Fall Engelmann über die Rechtmäßigkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes. Der Generalanwalt sagte, dass es gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoße.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2010)

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