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Teilerfolg

Maurer durfte Craftbeer-Shop-Betreiber beschimpfen

Klubobfrau Sigrid Maurer und Anwältin Maria Windhager
Klubobfrau Sigrid Maurer und Anwältin Maria WindhagerAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Bezirksgericht Josefstadt wies die Unterlassungsklage des Betreibers eines Craftbeer-Shops ab. Dieser hatte Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer geklagt.

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer hat einen Teilerfolg im Streit gegen den Betreiber eines Craftbeer-Shops erzielt. Die Politikerin hatte den Mann, der obszöne Nachrichten über sie verbreitet haben soll, in einem privaten Chat als "Arschloch" bezeichnet und das auf Twitter publik gemacht. Der Lokalinhaber konterte, er sei gar nicht der Autor. Die Unterlassungsklage des Wirts gegen die Politikerin wurde nun - nicht rechtskräftig - abgewiesen.

Die Unterlassungsklage des Craftbeershop-Betreibers war darauf gerichtet, Maurer zu verbieten, diesen als "Arschloch" zu bezeichnen. In Anbetracht der "verbalen Vergewaltigung" der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinn der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

"Entrüstung der Beklagten legitim"

Wörtlich heißt es im Urteil: "Angesichts der Perversität der Äußerungen des Klägers ist die auch zwei Tage danach noch bestehende Entrüstung der Beklagten legitim und die unglücklich gewählte Bezeichnung des Klägers als 'Arschloch' gerechtfertigt." Unter Berücksichtigung seiner eigenen Äußerungen des Klägers erscheine die weitere Klagsführung als "rechtsmissbräuchlich". Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messenger-Chat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

"Das Bezirksgericht kommt nun auch zu dem Schluss, dass der Bierwirt für die obszönen Nachrichten verantwortlich ist", kommentierte Maurer die Entscheidung. Die Grünen-Klubchefin wünscht sich jetzt, dass auch das Bierwirt-Verfahren selbst "endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde". In diesem Verfahren (Landesgericht für Strafsachen Wien) hat der Shop-Betreiber eine Privatanklage gegen Maurer wegen übler Nachrede eingebracht.

(APA/red.)