Die Ich-Pleite

Wer darf denn da noch jammern?

Carolina Frank
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Immer wieder die Aufforderung, mit dem Jammern über die Corona-Einschränkungen aufzuhören. Dem kann ich nur zustimmen.

Gibt man „Nicht jammern“ und „Corona“ in die Suchmaschine ein, erscheinen in 0,33 Sekunden 95.000 Einträge. Vom Papst über die „Frankfurter Allgemeine“ bis zu Psychologiezeitschriften und Blogbeiträgen werden wir aufgefordert, mit dem Jammern über die Corona-Einschränkungen aufzuhören. Das finde ich auch. Jammern dürfen nur Menschen, die schwer krank sind oder ihren Job durch den Lockdown verloren haben. Ein bisschen vielleicht auch die, die schon ewig auf ihre staatliche Beihilfe warten. Und sicher auch die, die sich mit ihrer staatlichen Beihilfe nur ein paar Tafeln Schokolade leisten ­können. Auch Kurzarbeitende sollen jammern dürfen, wenn das einzige „Kurze“ die Stundenaufstellung ist, die der Arbeitgeber in seine Buchhaltung überträgt. Ich finde, Eltern sollten auch jammern dürfen, wenn sie gleichzeitig mit der Chefin zoomen und den Nachwuchs vom Gamen-statt-Lernen abhalten sollen. Auch die schulpflichtigen Kinder sollen jammern dürfen, wenn sie seit vielen Monaten Mama und Papa Oberlehrer im Gnack sitzen haben.

Ebenfalls ­jammern dürfen junge Leute, die seit einem Jahr studieren, aber die Uni noch nie von innen gesehen haben. Oder Jugendliche, die das letzte Mal ihre Freunde zuhause besucht haben, als der Gesundheitsminister noch Brigitte Zarfl hieß. Oder Singles, die sich gar nicht mehr erinnern können, wie man das Wort „Date“ richtig buchstabiert. Oder Ex-Singles, die ihre vorschnell eingegangene Lockdown-Beziehung schon seit zwei Lockdowns bereuen. Oder Paare, die für einen Arbeitstag außer Haus ihre ganze japanische Messersammlung hergeben würden. Aber wenn man nur wieder einmal bei einem Trostachterl der Lieblingskellnerin etwas vorweinen will, darf man nicht jammern.

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