Tauben werden in der Tierhaltungsverordnung für Haustiere geregelt, was sich bald ändern könnte.
Dass die große Zeit der Taubenhaltung in Österreich vorbei ist, macht auch ein Blick ins Gesetz deutlich. Denn im Unterschied zu anderem Geflügel wie Hühner wird die Taubenhaltung nicht in der Kategorie Nutztiere geregelt.
Taubenzüchter Gerhard Methlagl muss sich mit seinen rund 2000 Tauben im Südburgenland also an jene Verordnung halten, die auch für Brieftaubenzüchter gilt – auch wenn nicht nur die dafür eingesetzten Rassen unterschiedlich sind, sondern auch die Haltungsbedingungen eigentlich andere wären. „Es gibt zwei Tierhaltungsverordnungen“, erklärt Methlagl. In der ersten Tierhaltungsverordnung ist die Haltung von Nutztieren geregelt, wie Schweine, Rinder und (gängiges) Geflügel. Bei ihr sind nicht nur Kriterien für den Tierschutz geregelt, sondern auch Hygienemaßnahmen, die speziell für die Fleischproduktion wichtig sind.