Mit den ersten Öffnungsschritten nach dem Lockdown treten in Österreich am Montag neue gesetzliche Regelungen in Kraft.
Wien. Der harte Lockdown ist mit Montag zu Ende, es werden erste Lockerungen durchgeführt. Damit kommen auch zahlreiche neue Bestimmungen. Ein Überblick:
Grundsätzliches
Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben gewesen ist, gilt künftig die Pflicht zu einer FFP2-Maske. Also an sämtlichen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (z. B. Begräbnisse). Davon ausgenommen sind Arbeitsorte. Hier gilt grundsätzlich weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. An allen öffentlichen Orten gilt (outdoor und indoor) nun ein Mindestabstand von zwei Metern für Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Ausnahmen gelten für Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Zwischen sechs und 20 Uhr dürfen sich ab Montag maximal zwei Haushalte treffen, also höchstens vier Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.
Handel, Supermärkte
Im Handel gilt ab Montag eine Beschränkung von 20 Quadratmetern pro Kunde – bisher haben zehn Quadratmeter gegolten. Und diese Regelung betrifft nun doch alle Geschäfte. Ursprünglich war geplant, die 20-Quadratmeter-Regel nur für jene Geschäfte einzuführen, die im Lockdown geschlossen bleiben mussten. Nun ist klar: Diese Regelung gilt auch für Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs, die auch während des Lockdowns offen gewesen sind. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Der Handelsverband zeigte sich mit der 20-Quadratmeter-Regel für Supermärkte unzufrieden. In Stoßzeiten werde „dies in kleineren Filialen in Ortskernen ein besonderes Augenmerk erfordern“. Anders formuliert: Wegen der nun geringeren Kapazität der Supermärkte werden zum Teil lange Warteschlangen befürchtet, was nicht gerade im Sinn der Eindämmung der Coronapandemie sein kann. Ein weiterer Grund für die Befürchtung, dass es lange Schlangen vor den Türen geben wird: Im Handel stapelt sich noch die Winterware in den Geschäften. Um Platz für neue Saisonware zu machen, wird im Mode-, Schuh- und Sportartikelhandel eine Rabattschlacht erwartet – was entsprechend Kunden anlocken dürfte.
Friseure, Kosmetiker, Masseure
Es ist bereits im Stadtbild an den Haarlängen zu sehen: Die Friseure haben schon seit einiger Zeit geschlossen. Dieser Zustand ändert sich ab Montag. Nach sechs Wochen staatlich verordnetem Corona-Lockdown dürfen alle körpernahen Dienstleister (und Gesundheitsdienstleister) mit Kundenkontakt wie Friseure, Kosmetiker und Masseure wieder öffnen – ein Kunde pro zehn Quadratmeter ist zugelassen. Die Dienstleister sind verpflichtet, spätestens alle sieben Tage einen negativen Coronatest vorzuweisen. Fehlt der Test, müssen die Beschäftigten anstatt eines Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch von Friseuren etc. ist ein negativer Coronatest notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es gelten nur die Ergebnisse von PCR- oder Antigentests, Selbsttests inklusive Schultests sind laut Gesundheitsministerium ungültig. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit Corona infiziert gewesen und mittlerweile genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Museen, Büchereien, Tierparks
Museen und Bibliotheken, Büchereien und Archive werden mit Montag wieder geöffnet. Wie im Handel gilt eine Beschränkung von einem Besucher pro 20 Quadratmetern. Dazu herrscht Maskenpflicht (FFP2). Mit Montag werden ebenfalls auch Tierparks und botanische Gärten geöffnet.
Sport
Mit Montag gilt für Eisläufer, dass sie mehr Abstand zueinander halten müssen. Konkret müssen pro Gast 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, bisher sind es zehn Quadratmeter gewesen. Das betrifft in der Bundeshauptstadt beispielsweise den Wiener Eistraum vor dem Rathaus. (stu)