Verdacht der Steuerhinterziehung

Deutsche Ermittler fahnden öffentlich nach Cum-Ex-Banker Paul Mora

Früherer HVB-Banker gilt als Schlüsselfigur im Steuerhinterziehungsskandal um Aktiendividenden.

Die deutsche Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sucht mit einem internationalen Haftbefehl nach einer Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal. Die Behörde fahndet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem Neuseeländer Paul Robert Mora, wie sie am Dienstag mitteilte. Ihm wird Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Eine solche Öffentlichkeitsfahndung deutscher Ermittler ist selten.

Das Landgericht in Wiesbaden hat die Anklage gegen den ehemaligen HVB-Banker bereits zugelassen. Der Prozess in der hessischen Landeshauptstadt wurde wegen der Coronapandemie allerdings mehrfach verschoben. Zuletzt hieß es, der Start des Verfahrens sei für den 25. März geplant. Angeklagt ist im selben Prozess auch der Steueranwalt Hanno Berger, der seit der Durchsuchung seiner Frankfurter Kanzlei und seiner Wohnung Ende 2012 in der Schweiz lebt.

Mora gilt wie Berger als einer der Schlüsselfiguren in dem Cum-Ex-Skandal. Bei diesen Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den 53-Jährigen von 2006 bis 2008 gemeinsam mit weiteren Bankmitarbeitern, einem Rechtsanwalt und Steuerberater solche Cum-Ex-Geschäfte getätigt zu haben. Dabei soll dem Fiskus ein Schaden von mehr als 113 Millionen Euro entstanden sein. Nun fahnden die Ermittler öffentlich nach Hinweisen zum derzeitigen Aufenthaltsort des Neuseeländers. Er verfüge über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien, hieß es in der Fahndung. Von den Anwälten Moras war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Deutschlandweit laufen zahlreiche Ermittlungen gegen Händler, Anwälte und Steuerberater wegen des Cum-Ex-Skandals. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Razzien bei Banken. Vor etwa einem Jahr verurteilte das Landgericht Bonn zwei britische Händler zu Bewährungsstrafen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

(APA/Reuters/dpa)

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