Staatshilfen

Westbahn-Strecke: Haselsteiner appelliert für Notvergabe

Die Presse/Clemens Fabry
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Westbahn-Miteigentümer Hans Peter Haselsteiner richtet einen dringenden Appell an Finanzminister Gernot Blümel. Dieser macht eine Finanzierung allerdings von verschiedenen Fragen abhängig.

Der Streit um weitere Staatshilfen für ÖBB und Westbahn für den Bahnverkehr zwischen Wien und Salzburg geht weiter. Während Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) auf eine Verlängerung der Notvergabe drängt, will ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel seine Genehmigung noch nicht erteilen. Westbahn-Miteigentümer Hans Peter Haselsteiner richtete am Dienstag einen dringenden Appell an den Finanzminister. Ohne Notvergabe müsste die Westbahn ab Anfang nächster Woche die Züge um mehr als die Hälfte reduzieren.

Massiver Umsatzeinbruch durch Lockdowns

Umsatz und Passagierzahlen der Westbahn seien seit dem ersten Lockdown bedingt durch die Corona-Pandemie im Vergleich zu „normalen Zeiten” auf 10 bis 30 Prozent eingebrochen. Daher fahre das Unternehmen nun Verluste ein. Die Eigentümer seien bereit, diese zur Hälfte abzudecken, aber die andere Hälfte müsse vom Staat kommen. Denn es sei auch im Interesse des Staates, mehr Züge auf der Strecke zu haben. Mehr Züge bedeuteten auch, dass der Mindestabstand von zwei Metern in den Zügen eingehalten werden könne.

Die Westbahn habe nach Anfangsverlusten 2018 und 2019 einen Gewinn gemacht. 2019 lag der Gewinn laut Haselsteiner bei 16 Millionen Euro nach Steuern. „Wir sind kein Verlustunternehmen”, betonte Haselsteiner am Dienstag in einer Online-Pressekonferenz. Im Coronajahr 2020 wurde ein Verlust von 6,5 Millionen Euro eingefahren, ungefähr so hoch wie die Höhe des Zuschusses durch die staatliche Bestellung. Die Westbahn habe 49 Leute abbauen müssen und beschäftige derzeit 200 Arbeitnehmer. Man nutze auch das Instrument der Kurzarbeit. Ohne die staatliche Bestellung würde der Verkehr ab Anfang nächster Woche in den Stoßzeiten aufrechterhalten, aber in den Randzeiten wegfallen müssen. Und man müsse weitere Jobs abbauen.

„Wettbewerbsrechtliche Schieflage”

Haselsteiner ortet auch eine wettbewerbsrechtliche Schieflage, wenn der Staat zwar die Bundesbahn ÖBB unterstütze, aber die – mehrheitlich private – Westbahn nicht. Das würde die Wettbewerbsbehörden in Brüssel wohl interessieren. Er richte daher einen „Appell, keine Forderung” an Blümel, die Notvergabe so wie bisher fortzusetzen. Die Westbahn müsse eigentlich mehr statt weniger Züge auf die Strecke schicken, um das Infektionsrisiko der Passagiere zu minimieren.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sagte am Dienstag in einer Pressekonferenz, man habe alles für die Verlängerung der Notvergabe auf der Weststrecke vorbereitet. Der Antrag des Verkehrsministeriums sei seit 7. Jänner gestellt. Formal ist aber die Zustimmung des Finanzministeriums nötig. Das Verkehrsministerium sei „intensiv am Vorbereiten, auch mit den betreffenden Bahnen”, so Gewessler. Nach erfolgter Genehmigung „geht es nur mehr um wenige Tage”.

Blümel lässt Entscheidung offen

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ließ es in seiner getrennten Pressekonferenz auf Journalistenfragen offen, ob er Geld für die Westbahnstrecke freigibt. Er hielt aber fest, „dass es in einer Phase, in der sanfte Lockerungen geschehen, niemand verstehen würde, wenn die Intervalle ausgedünnt werden”. Das Verkehrsministerium müsse auf Fachebene aber noch gewisse Fragen seines Finanzministeriums beantworten.

Blümel hat auf mehrere Nachfragen am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag durchblicken lassen, dass die Nachfragen des Finanzministeriums gerechtfertigt seien, weil ÖBB-Chef Andreas Matthä zuletzt davon gesprochen hat, dass die Staatsbahn im Coronajahr 2020 einen Gewinn schreiben werde. Die mehrheitlich private Westbahn mit ihrem größten Anteilseigner, Milliardär Hans Peter Haselsteiner, schreibt fürs Vorjahr keinen Gewinn. Kann man die beiden Unternehmen unterschiedlich behandeln? Auch das müsse man sich genau anschauen, so Blümel.

Die Frage, ob es nötig sei, einem Unternehmen, das Gewinne schreibt, weitere COVID-Hilfen auszubezahlen, sei „im Sinne der Steuerzahler gerechtfertigt”, argumentierte Blümel. Freilich sind Coronahilfen nicht grundsätzlich davon abhängig.

Jeder Minister wolle in seinem Bereich das Beste herausholen, so sei es auch bei Gewessler in ihrem Bereich. Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung leide nicht darunter, betonte Blümel.

(APA)

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