Affäre

Casinos: Gernot Blümel als Beschuldigter geführt

PK 'STANDORT UND BESCHAeFTIGUNG - AKTUELLE ARBEITSMARKTDATEN': BLUeMEL
PK 'STANDORT UND BESCHAeFTIGUNG - AKTUELLE ARBEITSMARKTDATEN': BLUeMELAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Finanzminister drängt auf Aufklärung.

„Knalleffekt“ ist zwar ein im Journalismus überstrapazierter Begriff – aber in diesem Fall ist er durchaus zutreffend: Finanzminister Gernot Blümel wird in der Causa Glücksspiel von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt. Das meldete Dossier.at am Dienstagnachmittag.

Tatsächlich wird der ÖVP-Finanzminister auf einer streng vertraulichen Beschuldigtenliste der Staatsanwaltschaft auf Platz 20 angeführt. Lapidar werden dort mutmaßliche Vergehen laut den Paragrafen 153, 302, 304 und 307 StGB genannt.

„Falsche Vorwürfe”

Das wären: Untreue, Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und Bestechung. Für Blümel gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Was es genau mit diesen Vorwürfen auf sich hat, ist derzeit nicht eruierbar: Die Staatsanwaltschaft darf, wie sie sagt, dazu keine Auskünfte geben, und Blümel sagt der „Presse”, dass er von seinem Beschuldigtenstatus aus den Medien erfahren habe. Blümel: „Es kann sich nur um falsche Vorwürfe handeln. Ich bin daher höchst interessiert daran, diese falschen Vorwürfe in Zusammenarbeit mit den Behörden aufzuklären.”

Gernot Blümels Rechtsbeistand kann nun einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, um Details zu den Vorwürfen zu erfahren.

Beschuldigtenstatus in der „Causa Glücksspiel“ haben übrigens auch zwei ehemalige ÖVP-Finanzminister – nämlich Josef Pröll und Hartwig Löger. Auch für die gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2021)

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