Tagsüber herrscht abseits von Tirol volle Reisefreiheit. Friseure müssen Corona-Ergebnis ansehen. Auch schummelnden Kunden drohen Strafen.
Am Montag gab die Bundesregierung eine rechtlich bedeutungslose „Reisewarnung“ für Tirol heraus. Am Dienstag verkündete sie, dass das „Heilige Land“ ab Freitag nur mehr mit einem negativen Coronatest (Ausnahme Osttirol) verlassen werden darf. Wie stellt sich nun aber die Rechtslage österreichweit dar? Wer darf wann in eine andere Gegend oder gar ins Ausland reisen? Und wer darf Coronatests – von Polizisten über Friseure bis hin zu Tiroler Seilbahnbetreibern – kontrollieren?