Recht

Wohin man noch reisen und wer den Test kontrollieren darf

In Österreich ist es grundsätzlich nicht verboten, in eine andere Gemeinde oder ein anderes Bundesland zu fahren. Im Bild ein Sessellift am Stuhleck in der Steiermark.
In Österreich ist es grundsätzlich nicht verboten, in eine andere Gemeinde oder ein anderes Bundesland zu fahren. Im Bild ein Sessellift am Stuhleck in der Steiermark.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
  • Drucken

Tagsüber herrscht abseits von Tirol volle Reisefreiheit. Friseure müssen Corona-Ergebnis ansehen. Auch schummelnden Kunden drohen Strafen.

Am Montag gab die Bundesregierung eine rechtlich bedeutungslose „Reisewarnung“ für Tirol heraus. Am Dienstag verkündete sie, dass das „Heilige Land“ ab Freitag nur mehr mit einem negativen Coronatest (Ausnahme Osttirol) verlassen werden darf. Wie stellt sich nun aber die Rechtslage österreichweit dar? Wer darf wann in eine andere Gegend oder gar ins Ausland reisen? Und wer darf Coronatests – von Polizisten über Friseure bis hin zu Tiroler Seilbahnbetreibern – kontrollieren?

1. Ist es grundsätzlich zulässig, das eigene Bundesland zu verlassen?

Während andere Staaten hier teilweise restriktive Regeln für ihre Bürger haben, ist es in Österreich grundsätzlich nicht verboten, in eine andere Gemeinde oder ein anderes Bundesland zu fahren. Zwischen sechs und 20 Uhr kann man laut der Covid-Verordnung ohne jeden Grund auf der Straße sein. In der Nacht muss man seinen Ausgang begründen. Aber es ist nicht verboten, zum Beispiel als Wiener zur psychischen Erholung nach Niederösterreich zu spazieren.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.