Der Anspruch auf einen nahegelegenen Parkplatz für Personen mit Einschränkung ist im Rechtsweg durchsetzbar, bestätigt der Verwaltungsgerichtshof entgegen der Meinung Wiens.
Wenn Menschen mit Beeinträchtigung darauf angewiesen sind, mit ihrem Auto an bestimmten Orten stehenbleiben zu können – zum Beispiel da, wo sie wohnen oder arbeiten –, muss die Behörde Behindertenparkplätze einrichten. Aber was können die Betroffenen tun, wenn die Behörde es unterlässt? Diese Frage hatte kürzlich der Verwaltungsgerichtshof zu klären.