Gerichtstermin

Prozess gegen Ernst August von Hannover am 23. März in Wels

Dem 66-Jährigen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Ernst August von Hannover muss sich am 23. März vor dem Landesgericht Wels verantworten, gab das Gericht am Donnerstag via Presseaussendung bekannt. Dem Welfenprinzen wird vorgeworfen, er habe sich fahrlässig in einen Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Der Adelige soll sich durch den Genuss von Alkohol und die Einnahme von Benzodiazepinen "in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt" haben, so die Anklage. Unter dem Einfluss dieser Substanzen soll er dann in Grünau im Almtal und in Scharnstein Taten gesetzt haben, die - wäre er zurechnungsfähig gewesen - als Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung gewertet würden.

In der Verhandlung, die öffentlich sein soll, wird ein psychiatrischer Sachverständiger gehört. Ob am 23. März schon ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht sicher. Der Anwalt des Welfenprinzen wollte sich im Vorfeld nicht äußern.

Polizeieinsatz im Jagdhaus des Adeligen

Am 14. und 15. Juli des Vorjahres soll sich der Adelige heftig gegen amtshandelnde Polizisten gewehrt und einen Beamten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft ging es bei dem Einsatz um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung. Näheres sagte die Staatsanwaltschaft dazu nicht. Fix ist aber, dass es in der Nacht einen Polizeieinsatz im Jagdhaus des Adeligen gegeben hatte, nach dem Ernst August ins Landeskrankenhaus Vöcklabruck eingeliefert worden war.

Laut einem damaligen Bericht der "Krone" habe der Prinz selbst die Polizei gerufen, weil er sich von einem Paar bedroht gefühlt habe. In weiterer Folge habe sich der Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhlem II sehr aggressiv verhalten, Beamte dürften ihn auch am Boden fixiert haben. Auf Anweisung eines hinzugerufenen Arztes wurde er ins Spital gebracht. Der Prinz selbst wiederum behauptete gegenüber der Zeitung, dass er von Polizisten geschlagen worden sei und drohte mit einer Klage.

Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Ernst August vor, am 20. Juli eine Polizistin mit einem Baseballschläger gefährlich bedroht zu haben. Laut Medienberichten soll er mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um - nach den Vorfällen einige Tage zuvor - Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt soll er auf zwei Polizistinnen getroffen sein, die gerade Verkehrskontrollen durchführten, hieß es damals bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht - neben ihm lag ein Baseballschläger.

Am 7. September kam es dann erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll die Verglasung des Esszimmerfensters eines Wohnhauses, das der Herzog-von-Cumberland-Stiftung gehört, beschädigt und das dortige Angestellten-Ehepaar samt dessen Tochter bedroht haben, um die Familie zum Verlassen des von ihr bewohnten Gebäudes zu nötigen, so die Anklage.

(APA)

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