Oder: Warum der Wiener Grant und die Tiroler Reserviertheit sich nicht ähneln.
Immer wieder war ja – mehr als – gemutmaßt worden, dass sich allen voran Fußballer und Politiker Ausnahmen von gewissen Coronaregeln gönnen: Zumindest in diesem Punkt hat Gernot Blümel durch seine aktuellen Auftritte jeden Zweifel ausräumen können. Verbotene körpernahe Dienstleistungen hat er während des Lockdowns ganz offensichtlich nicht in Anspruch genommen, wie seine Frisur (eine Art Smoking Gun zu seinen Gunsten) bei den verschiedenen Dementi-Auftritten belegt. Nachdem immerhin dieser Punkt abgehakt ist, fehlen nur noch ein paar andere Erklärungen.
Eine Hausdurchsuchung ist ja schon in normalen Zeiten eine spektakuläre Angelegenheit. Für Betroffene, noch dazu wenn sie in der Öffentlichkeit stehen, auf der nach oben offenen Unangenehmheitsskala ziemlich weit oben. Da rauschen Wildfremde ungebeten ins Zuhause und drehen alles auf den Kopf. Wenn man dann noch sein Mobiltelefon abgeben muss, war es das endgültig mit der Privatsphäre. Momentan hat die Hausdurchsuchung freilich noch eine zusätzliche Komponente: Da kommen nämlich mutmaßlich mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten zusammen. Sofort rattern eine Reihe von Fragen durch unsere pandemiegeschulten Köpfe: Getestet? Wann? FFP2? Mindestabstand? Lüften? Und man muss freilich damit rechnen, dass übel meinende Nachbarn eine illegale Coronaparty melden.