Regierung reguliert Banker-Bonuszahlungen

Finanzminister Josef Pröll
Finanzminister Josef Pröll(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Die rot-schwarze Regierung legt angeblich nächste Woche ein neun Punkte umfassendes Regelwerk für Bonuszahlungen vor. Ausschlaggebend für künftige Boni soll längerfristiger Erfolg sein.

Nächste Woche will Vizekanzler Josef Pröll ein neues Regelwerk vorlegen, nach dem künftig Bonuszahlungen für österreichische Bankmanager erfolgen sollen. Laut "Kronen zeitung" umfasst das Regelwerk neun Punkte und soll u.a. für Vorstände, hochbezahlte Mitarbeiter, Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, Kreditkundenbetreuer und Aktienhändler gelten.

So darf es angeblich keine garantierten, also erfolgsunabhängigen Bonuszahlungen mehr geben, mindestens 40 Prozent der Boni sollen erst nach drei Jahren ausbezahlt werden. Das Gesetz soll laut "Krone" mit Anfang 2011 in Kraft treten, auch Bonuszahlungen von heuer würden bereits betroffen sein.

Mindestens 50 Prozent der Boni dürfen laut Vorschlag des Finanzministers nicht in bar ausgezahlt, sondern müssen in Aktien der Bank geleistet werden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) soll jederzeit weitere Beschränkungen von Bonuszahlungen verfügen dürfen, wenn die Eigenkapitalbasis der Bank gefährdet ist. Sie wird einer Bank zusätzliche Eigenkapitalerfordernisse auferlegen dürfen, wenn das Bonussystem aus ihrer Sicht zu risikofreudig ausgerichtet ist.

Größere Banken (mehr als eine Milliarde Euro Bilanzsumme) müssen laut Bericht einen eigenen Kontrollausschuss im Aufsichtsrat einrichten, der die Einhaltung der Risikokriterien überwacht. Die Zahlungen von Prämien müssten in der Bilanz öffentlich erklärt werden.

Einzelne Vorschläge sind ähnlich in einer EU-Richtlinie enthalten, die im vergangenen Juli das Europäische Parlament passierte - etwa dass zwischen 40 und 60 Prozent der "variablen Vergütungskomponenten während eines variablen Zeitraums zurückgestellt werden sollen". Grundsätzlich soll die Beurteilung der Bankmanager auf längerfristigen Erfolg abgestellt werden.

(APA)

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