Rechtspanorama

Schneeräumung behindert: Zaun des Nachbarn muss weg

imago images/Eibner
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Es ist nicht zumutbar, am Servitutsweg nur mit der Hand schaufeln zu können.

Wien. Um zu ihrem Haus zu kommen, muss eine Frau über das Grundstück ihres Nachbarn fahren. Es handelt sich um eine Servitut, die Anrainerin hat also das Recht, den Weg zu benutzen. Aber kann sie auch einen am Wegesrand aufgestellten Zaun entfernen lassen, wenn dieser die Schneeräumung mit modernen Mitteln behindert?

Darüber wurde in dem Tiroler Fall gestritten. Auf dem letzten, etwa 200 Meter langen Wegabschnitt vor dem Haus waren beidseits Holzzäune errichtet worden. Sie sind einen Meter hoch. Die Frau forderte nun, dass ihr Nachbar die Zäune entfernen lässt, damit sie der Schneeräumung mit technischen Geräten nachkommen könne. Der Mann von nebenan aber meinte, damit verlange die Frau eine Ausweitung der Servitut, die ihr aber nicht zustehe.

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