Höchstgericht

Auch Hunde brauchen klare Verordnungen

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Archivbild(c) Getty Images (Ian Forsyth)
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Der Verfassungsgerichtshof kippt ein gesetzwidrig kundgemachtes Hundeverbot im Wiener Prater.

Wien. So manch gewiefter Autofahrer, der beim Schnellfahren erwischt worden ist, hat davon schon profitiert: Wenn Tempolimits nicht korrekt ausgeschildert sind, kann die ihnen zugrunde liegende Verordnung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben werden. Mit der Folge, dass der flotte Fahrer doch keine Strafe zahlen muss. Wie eine aktuelle Entscheidung des VfGH zeigt, kann das Phänomen auch in anderen Lebensbereichen auftreten: Das Höchstgericht ist auf den Hund gekommen.

Wie im Straßenverkehr 30er-, 80er- oder 100er-Tafeln falsch platziert sein können – zu weit von der Fahrbahn entfernt, abweichend vom Verordnungstext oder nur an einer Seite der Autobahn –, können auch Hundeverbotszonen an Kundmachungsfehlern leiden. Darauf wies das Verwaltungsgericht Wien hin, als es eine Strafe gegen eine Hundebesitzerin zu überprüfen hatte.

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