Haftung

Schild ersetzt keinen Winterdienst

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Eine Frau kam auf dem Friedhof zu Sturz. Die für das Areal zuständige Gemeinde erklärte, mit einer Tafel vor der Gefahr gewarnt zu haben. Das reiche nicht, sagt der OGH.

Wien. „Kein Winterdienst“ war auf dem Schild zu lesen, das die Gemeinde an den Eingangstoren zum Friedhof angebracht hatte. Eine Frau besuchte trotzdem täglich jenes Grab, in dem unter anderem ihre Mutter liegt. Selbst, als die Wege an einem Februartag vor zwei Jahren verschneit waren und man wegen vereister Flächen vorsichtig sein musste. Die Frau kam zu Sturz und verletzte sich. Die Kärntner Marktgemeinde verwies auf das Schild und erklärte, nicht zu haften. Aber kann man sich durch eine Tafel bereits von der Verantwortung befreien?

Dass man im Winter den Friedhof aufsuchen darf, war unstrittig. Laut einem Beschluss des Gemeinderats sind Friedhöfe allgemein zugänglich. Die Gemeinde kümmerte sich um die Schneeräumung und die Streuung aber nur zu bestimmten Ereignissen: An Feiertagen, an bestimmten Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und vor Beerdigungen. Am Unfallstag hatte kein Winterdienst stattgefunden. Und das, obwohl das Wetter der Vortage – Schnee, heftiger Regen, starker Frost – erahnen lassen konnte, dass die Wege gefährlich sind.

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