Fall Blümel

Experte: Eidesstattliche Erklärung ohne Folgen im Strafverfahren

Gernot Blümel
Gernot BlümelAPA/HELMUT FOHRINGER
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Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der WU, sieht kein außergewöhnliches Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Wien. Mit einer „eidesstattlichen Erklärung“ hat Finanzminister Gernot Blümel am Freitag einen Befreiungsschlag angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft versucht. Vom Glücksspielkonzern Novomatic habe es keine Spenden an die Wiener ÖVP oder an ihr nahestehende Vereine gegeben, so der Inhalt dieser Erklärung. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt, ausgehend von einem SMS des damaligen Novomatic-Chefs Harald Neumann an Blümel, ob es eine derartige Spende in Verbindung mit einem Amtsgeschäft gegeben hat.

Aber welche Bedeutung hat eine derartige eidesstattliche Erklärung eigentlich?

„In einem Strafverfahren gar keine“, sagt dazu Robert Kert, Professor für Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Früher einmal seien Zeugen vereidigt worden, eine falsche Aussage sei dann mit höherer Strafe belegt gewesen. Inzwischen spiele eine eidesstattliche Aussage nur noch in Zivilverfahren eine gewisse Rolle. Aber für Beschuldigte in Strafverfahren – diesen Status hat Blümel – spiele die eidesstattliche Erklärung überhaupt keine Rolle. Sie habe keinen höheren Wert als eine normale Erklärung und keine negativen Folgen, wenn sie falsch ist. Zumal ja Beschuldigte in Strafverfahren gar nicht zur Wahrheit verpflichtet sind.

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