Die ÖVP ändert ihre Linie und will nun das ministerielle Weisungsrecht über Staatsanwälte abschaffen. Aber welche Vorteile oder auch Nachteile hätte ein künftiger Bundesstaatsanwalt?
„Bleibt ein Bundesstaatsanwalt Ihr Ziel?“, fragte „Die Presse“ im vergangenen Herbst Justizministerin Alma Zadić. Sie werde diese Diskussion führen, sagte die Grün-Politikerin nach einer Nachdenkpause diplomatisch. Wohl, um den skeptischen Koalitionspartner ÖVP nicht zu vergrämen. Nun kann man das Thema offener debattieren. Die ÖVP erklärte am Montag, nun auch dafür zu sein, dass ein Bundesstaatsanwalt statt des Justizministeriums an der Spitze der Weisungskette über Staatsanwälte steht. Aber worum geht es dabei, und was spricht für bzw. gegen einen Bundesstaatsanwalt?
1. Wozu ist ein Weisungsrecht über Staatsanwälte überhaupt gut?
Die Idee ist, dass Staatsanwälte das Recht bundesweit gleich auslegen sollen und der demokratisch legitimierte Minister darüber wacht. Während Richter unabhängig sind, sind Staatsanwälte weisungsunterworfen. Über der Staatsanwaltschaft steht die Oberstaatsanwaltschaft, darüber das Ministerium. Die in politisch heiklen Fällen tätige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde mit weniger Berichtspflichten „nach oben“ geschaffen. Sie wurden nach der BVT-Affäre (Hausdurchsuchung) aber verschärft.