Interview

Generalstaatsanwalt: „Spektakel bei Bestellung vermeiden“

Die Letztverantwortung, wer vor Gericht angeklagt wird und wer nicht, soll auf eine neue Weisungsspitze übergehen
Die Letztverantwortung, wer vor Gericht angeklagt wird und wer nicht, soll auf eine neue Weisungsspitze übergehenDie Presse/Clemens Fabry
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Gerhard Jarosch, ehemaliger Vorsitzender der österreichischen und der internationalen Staatsanwältevereinigung, im Gespräch über die geplante neue Weisungsspitze.

Er sei bass erstaunt über den Sinneswandel der ÖVP, freue sich aber sehr, sagt Staatsanwalt Gerhard Jarosch. Nachdem die Kanzlerpartei vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel ihren jahrzehntelangen Widerstand gegen eine unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft aufgegeben hat, gehe es jetzt darum, die Details bestmöglich zu klären. Denn: „Das könnte man auch komplett versemmeln“, warnt Jarosch im Gespräch mit der „Presse“.

Jarosch kennt die Forderung nach einer Loslösung der Weisungsspitze aus dem Justizministerium aus seiner Zeit als Vorsitzender der Staatsanwältevereinigung (2013–2018), sie ist aber wesentlich älter: Schon in den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhunderts sei sie erhoben worden. Die unabhängige Weisungsspitze etwa in Person einer Generalstaatsanwältin oder eines Generalstaatsanwalts sei „wirklich gescheit“, so Jarosch: „Es ist nicht nur ein Schaden für die Justiz, wenn die Leute glauben, die Politik kann es sich richten, sondern es leidet auch die Politik darunter.“

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