Impfstoff

Johnson & Johnson beantragt Impfstoff-Zulassung in der EU

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Dies teilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA am Dienstag in Amsterdam mit. Eine Entscheidung darüber könnte bis Mitte März getroffen werden.

Nun hat auch der US-Pharmakonzern Johnson&Johnson für seinen Corona-Impfstoff die europäische Zulassung beantragt. Dies teilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA am Dienstag in Amsterdam mit. Bei ihr ging ein Antrag auf "bedingte Zulassung" von der europäischen Tochtergesellschaft von Johnson & Johnson ein. Eine Entscheidung darüber könnte bis Mitte März getroffen werden.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte den Schritt des Herstellers. Die EU-Kommission werde eine Zulassung gewähren, sobald die EMA eine positive wissenschaftliche Bewertung abgegeben habe, erklärte von der Leyen.

Es wäre dann der vierte Corona-Impfstoff mit einer bedingten Marktzulassung für die Europäische Union. Genutzt werden können derzeit bereits die Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca. Doch ist der Impfstoff noch überall in der EU knapp. Von Johnson & Johnson hat die EU-Kommission Impfdosen für 200 Millionen Menschen bestellt. Nach dem üblichen Verteilungsschlüssel würden Österreich vier Millionen Dosen zustehen. Die Besonderheit: Voraussichtlich reicht eine Dosis zur Immunisierung. Alle übrigen derzeit genutzten Vakzine müssen zweimal gespritzt werden.

Beschleunigtes Verfahren

Die EMA erklärte, man werde das Vakzin der Johnson & Johnson-Tochter Janssen-Cilag International N.V. in einem beschleunigten Verfahren prüfen. Der zuständige Ausschuss könnte seine Bewertung Mitte März abgeben. Voraussetzung sei, dass die Daten der Firma zur Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität des Impfstoffs umfassend und robust seien. Eine so kurze Prüfung sei nur möglich, weil die EMA bereits einige Daten im sogenannten Rolling-Review-Verfahren vorab begutachtet habe.

Bisherige Studien zeigten eine Wirksamkeit des Impfstoffs von 66 bis 72 Prozent. Der Impfstoff von Johnson&Johnson hätte zudem den Vorteil, dass nur eine Dosis verabreicht werden muss und nicht wie üblich zwei. 

(APA)

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