Kommentar

Noch nicht der Weisung letzter Schluss

Die Rolle des Generalstaatsanwalts muss gut besetzt und gespielt werden.

Es wird schon so sein, dass die neue Liebe der ÖVP auch aus taktischen Gründen entflammt ist: Über die bisher vehement abgelehnte unabhängige Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft redet man lieber als über die Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel – wohin immer diese auch führen oder nicht führen mögen. Außerdem gehört die karenzierte Justizministerin, der schon bald die Oberhoheit abgenommen werden soll, dem grünen Koalitionspartner an, sodass die Türkisen sich nicht ins eigene Fleisch schneiden.

Das macht aber die Idee einer Generalstaatsanwältin oder eines Generalstaatsanwalts noch nicht falsch. Der Plan ist im Gegenteil richtig und wichtig, um zu signalisieren: Die Regierung kann in Strafverfahren nicht eingreifen.

Und doch ist die neue Weisungsspitze noch nicht der umstrittenen Weisung letzter Schluss. Als gelernter Österreicher weiß man nur zu gut, wie hilfreich die passende Färbung ist, um Posten im öffentlichen Bereich zu bekommen. Ob die Justiz also wirklich einen Fortschritt vor sich hat, wird davon abhängen, ob die Person des Generalstaatsanwalts glaubwürdig objektiv ausgewählt werden wird und ob sie diese Rolle glaubwürdig objektiv spielen wird. Anders wird sich der über die Parteigrenzen hinweg ewig gleiche Reflex nicht abstellen lassen, der für unangenehme Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden mit größter Selbstverständlichkeit den politischen Gegner verantwortlich macht.

E-Mails an: benedikt.kommenda@diepresse.com

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