Am Mittwoch soll das „Bierlokal“-Urteil ergehen.
Wien. Richter Hartwig Handsur vom Grauen Haus (wie das Straflandesgericht Wien im Volksmund heißt) lässt sich ungern auf der Nase herumtanzen. Bei einem Gerichtstermin, Mitte Jänner, verhängte er über einen Mann, der als wichtiger Zeuge geladen aber nicht erschienen war, eine Geldbuße von 400 Euro. Das war der Preis dafür, dass der Zeuge die Verhandlung platzen ließ. Besonders unangenehm war diese Episode für Sigrid Maurer.
Warten auf „Willis“ Aussage
Denn: Der Inhaber eines Wiener Craft-Beer-Shops, ein gewisser L., hat Privatanklage wegen übler Nachrede gegen die Grünen-Klubobfrau eingebracht. Maurer hatte L. auf Twitter als jenen Mann identifiziert, von dem sie obszöne Facebook-Nachrichten bekommen hatte. L. bestreitet aber, der Autor der derben Zeilen zu sein. Er sieht sich durch Maurers „Gegenoffensive“ in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht und beantragt als Privatankläger eine Bestrafung Maurers und medienrechtliche Entschädigung. Warum der für heute, Mittwoch, erneut geladene Zeuge so wichtig ist? Nun, laut L. soll dieser Mann, ein gewisser „Willi“, der wahre Autor des Vulgärtextes sein. Maurers Anwältin, Maria Windhager, hält dies für ein Märchen. (m. s.)