Konsumentenschutz

42 Klauseln der Ticket-Plattform viagogo unzulässig

viagogo betreibt eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen und ist schon länger im Visier der heimischen Konsumentenschützer.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 42 Klauseln des Schweizer Ticket-Verkäufers viagogo für gesetzeswidrig erklärt. Die Entscheidung sei rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Die Ticket-Plattform ist schon länger im Visier der heimischen Konsumentenschützer.

viagogo betreibt eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. Sie vermittelt im Wege eines "Online-Ticket-Marktplatzes" gewerbsmäßig Tickets zwischen Veranstaltern bzw. Verkäufern und Kaufinteressenten und betreibt dafür auch eine deutschsprachige Webseite unter der Top-Level-Domain "at". Verbraucher können über die Plattform Tickets kaufen und verkaufen.

Eine der als unzulässig beurteilten Klauseln sah vor, dass, falls der Verkäufer die gekauften Tickets nicht liefert, die Plattform viagogo nach eigenem Ermessen entscheiden darf, ob sie dem Verbraucher Ersatztickets mit vergleichbarem Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt. Der OGH beurteilte die Klausel als unzulässig. "Kundinnen und Kunden müssen in einem solchen Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen und das nicht nur, wenn viagogo entscheidet, keine Ersatztickets anzubieten", sagte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, laut einer Aussendung.

Der OGH bestätigte auch die Rechtswidrigkeit einer Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschließt, sofern das Ticket aus irgendwelchen Gründen nicht an den Kunden zugestellt wird. Nach dieser Klausel wäre auch in jenen Fällen eine Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen, bei denen der Grund für die gescheiterte Zustellung nicht beim Kunden, sondern bei viagogo liegt.

Nach einer anderen Bestimmung waren alle Verkäufe endgültig, sodass es keine Erstattungen und keinen Austausch für eine teilweise Erfüllung oder bei Verlust gab. Die Klausel könne dahingehend verstanden werden, dass der Käufer auch dann keinerlei Ansprüche hat, wenn ein Ticket aus Verschulden von viagogo verloren geht. Dies benachteilige die Kunden gröblich, entschied das Gericht.

Auch sei eine Klausel, nach der für die Verträge mit viagogo Schweizer Recht gelte und die Gerichte der Schweiz zuständig seien, gesetzwidrig. "Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, dann kann ihnen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden. Verbraucher können also im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen", sagte Gelbmann.

(APA)

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