Ungesund

Die zuckersüße Welt der falschen Werbe-Freunde

Girl eating a burger
Girl eating a burger(c) Getty Images (Justin Case)
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Haribo, Coca-Cola und Co. ködern Kinder mit Hilfe von Influencern in Sozialen Medien. Die gerade erst aktualisierten gesetzlichen Regelungen greifen nicht.

Sie suhlen sich in bunten Gummischlangen, verteilen Tiefkühlpizza an ihre kreischenden Follower und geben Tipps, was man alles aus Schokobrownies machen kann. Influencer sind die Idole von Millionen Kinder und Jugendlichen. Bilder und Videos ins Internet hochzuladen, ist ihr Job. Und ein Milliardengeschäft.


Die Internet-Stars bewerben Junkfood und Süßigkeiten auf YouTube, TikTok oder Instagram – und erreichen damit Millionen junger Fans. Lebensmittelkonzerne wie Haribo, McDonald‘s und Coca Cola nutzen deren Reichweite, um ihre Produkte gezielt an Kinder zu vermarkten. Das ist das Ergebnis einer umfassenden Recherche der Konsumentenschutz-Organisation foodwatch.

Das Geschäft mit dem Zucker

Influencer genießen häufig hohe Glaubwürdigkeit. „Diesen Einfluss machen sich Lebensmittelunternehmen zunutze, um für ihre süßen Limonaden, Torten und Schokoriegel zu werben”, sagt Heidi Porstner, Chefin von foodwatch Österreich.

Manches ist als Werbung gekennzeichnet, anderes jedoch nicht. Kinder nehmen zudem kaum wahr, dass Werbung darauf abzielt, ihr Konsumverhalten zu beeinflussen. Das wirkt: Im Schnitt ist etwa jeder dritte Bub und jedes vierte Mädchen in Österreich im Alter von acht Jahren übergewichtig oder adipös. „Die Industrie agiert mit dem Online-Marketing an der elterlichen Aufsicht vorbei. Sie gelangt somit direkt ins Kinderzimmer und auf die Handys von Kindern und Jugendlichen”, so Porstner,

Die gesetzlichen Spielregeln greifen nicht

An Kinder gerichtete Werbung ist zwar grundsätzlich erlaubt und ansich nicht verwerflich, jedoch unterliegt sie strengeren Regeln. Das Problem aus Sicht von Konsumentenschutz-Organisationen: Die gesetzliche Regulierung lässt zweifelhaften Werbe-Kooperationen von Süßwaren- und Fastfood-Herstellern mit den Internet-Einflüsterern immer noch großen Spielraum.

Rechtlich sind den Unternehmen wenige Grenzen gesetzt, wenn sie mit Influencern Lebensmittel an Minderjährige bewerben wollen. Im Gegensatz zu Ländern wie Norwegen, Schweden oder Großbritannien gibt es in Österreich nach wie vor keine direkten gesetzlichen Verbote oder Einschränkungen von Kindermarketing für unausgewogene Lebensmittel.

Regeln werden nachgeschärft

Influencer erreichen auf ihren Online-Kanälen längst mehr Kinder und Jugendliche, als herkömmliche Medien. Das hat sich inzwischen auch in der Politik herumgesprochen. Die Werbe-Vorgaben für Rundfunkveranstalter gelten seit Jahresbeginn auch für sonstige Mediendienste-Anbieter, also auch für Influencer, die auf Videoplattformen wie YouTube oder TikTok ihre Botschaften teilen.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass sich Mediendienste-Anbieter selbst Richtlinien auferlegen müssen, welche Bewerbung von unausgewogenen Lebensmitteln im Umfeld von Kindersendungen sie für unangebracht befinden. Eine Kontrollinstanz, die einheitliche Regeln festlegt und kontrolliert, gibt es im neuen Gesetz nicht, kritisiert foodwatch Österreich-Chefin Porstner: „Als Gesetzgeber Unternehmen vorzugeben, sich selbst die Regeln zu schreiben, ist an Absurdität wirklich kaum zu übertreffen. Das ist bei einem so wichtigen Thema, bei dem es um die Gesundheit der Kinder geht, einfach viel zu wenig.“

Stimmt so nicht, sagt Andrea Stoidl, Geschäftsführerin des Werberates. Der Selbstregulierungskodex werde derzeit überarbeitet und soll nächste Woche neu präsentiert werden. Darin sollen die Richtlinien speziell mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendlichen-Werbung nachgeschärft werden.

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