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Der Stein der Weisung

Die ÖVP will den Grünen etwas wegnehmen und beide freuen sich.

Nein, das ist keine Generalklausel aus dem Koalitionsvertrag, es geht um das Weisungsrecht, das der Justizminister an einen Bundesstaatsanwalt abtreten soll. Karenz-Justizminister Werner Kogler (für dieses Amt prädestiniert, weil er spricht, wie Richter Urteile schreiben: mit fünf Nebensätzen) sieht einen Erfolg für sich.

Ganz durch ist die Reform aber noch nicht. Die Landeshauptleute fordern statt eines Bundesstaatsanwalts neun Landesstaatsanwälte, die halbjährlich den Vorsitz wechseln. Die ÖVP will die Neuerung noch an weitere Reformen knüpfen. So sollen Hausdurchsuchungen bei Ministern nur mehr möglich sein, wenn man den Besuch per eingeschriebenen Brief ankündigt und dreimal „Gernot, wir kommen!“ vor der Türe ruft. Überdies sind beschlagnahmte Emoticons innerhalb von 48 Stunden zurückzugeben, damit man sie wieder in WhatsApp-Nachrichten verwenden kann. Die Grünen fordern im Gegenzug, dass Urteile in Asylfragen nicht gelten, bevor der Bundespräsident sich eine Meinung dazu gebildet hat. Auf eine Übermittlung der Akten kann dafür verzichtet werden.

Die Justiz ist der Regierung aber ein wichtiges Anliegen. So besuchte die Koalitionsspitze zuletzt sogar ein Bezirksgericht. Bis die dort eingereichte Scheidung durch ist, dauert es aber noch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2021)

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