"Bierwirt"-Prozess

Maurer ging frei – „Willi“ ging heim

Grün-Politikerin Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager im Straflandesgericht Wien.
Grün-Politikerin Sigrid Maurer mit ihrer Anwältin Maria Windhager im Straflandesgericht Wien.APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Bierlokal-Inhaber, der die Grün-Politikerin Sigrid Maurer vor Gericht gebracht hatte, zog die Privatanklage zurück. Damit war Zeuge „Willi“ plötzlich uninteressant.

Ginge es nicht um das ernste Thema „Hass im Netz“, wäre der Streit „Bierlokal-Inhaber versus Sigrid Maurer“ eine reine Posse. So ist aber ist die Causa Posse und Lehrstück in einem.

Am Mittwoch, es war bereits der fünfte Verhandlungstag einer sich seit Mitte 2018 hinziehenden Gerichtssache, kam es zu einer brisanten Wende. Nein, nicht zu der Wende, die man erwarten durfte – es war nicht der mit Spannung erwartete – angebliche – Belastungszeuge „Willi“, der alles auf den Kopf stellte. Es war vielmehr der Privatankläger selbst.

Lokalinhaber L. zog nämlich nach zweieinhalbjährigem Kräftemessen seine Üble-Nachrede-Privatanklage überraschend zurück. Die längste Zeit hatte L. ja gemeint, Maurer habe ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht. Zur Erinnerung: Die Grünen-Politikerin hatte im Mai 2018 per Twitter mitgeteilt, sie habe obszöne Facebook-Nachrichten erhalten – und niemand anderer als der „Bierwirt“ sei der Verfasser.
Nun also der Rückzieher des Anklägers. Aufatmen bei Maurer. Kein Wunder: Das Worst-Case-Szenario aus Sicht der angeklagten Grünen-Klubobfrau, nämlich eine Verurteilung wegen übler Nachrede, samt Strafe und Entschädigungszahlung, war damit gebannt.

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