Europäische Union

EU-Kommission startet neues Verfahren gegen Ungarn

Ungarn widersetzt sich mit dem Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen einem EuGH-Urteil. Die EU setzt deshalb ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.

Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGO). Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.

"Der Europäische Gerichtshof war deutlich - die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht", sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen "entschiedenen Schritt". NGO seien ein unverzichtbarer Teil der europäischen Demokratien. "Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen." Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Auch Verfahren gegen Deutschland, Zypern, Schweden

Auch Deutschland verstößt mit seinen Regeln für den europäischen Haftbefehl der EU-Kommission zufolge gegen EU-Recht. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin ein. Auch gegen Zypern und Schweden wurden derartige Verfahren eingeleitet. Die EU bemängelt nun unter anderem, dass die drei Länder eigene Bürger im Vergleich zu anderen EU-Bürgern bevorzugt behandelten oder Möglichkeiten böten, einen europäischen Haftbefehl abzulehnen.

Nach EU-Recht sind solche Möglichkeiten nicht vorgesehen sind. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen. Andernfalls dürfte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, das Verfahren vorantreiben. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Der europäische Haftbefehl soll die Übergabe gesuchter Personen etwa zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe innerhalb der EU vereinfachen. Seit 2004 ersetzt er langwierige Auslieferungsverfahren.

(APA/dpa)

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