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Richter sollen Gegenmeinung sagen

STERBEHILFE - VFGH KIPPT VERBOT VON BEIHILFE ZUM SELBSTMORD
STERBEHILFE - VFGH KIPPT VERBOT VON BEIHILFE ZUM SELBSTMORDAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Koalition einigte sich auf neue Regeln für das Amtsgeheimnis – und das Höchstgericht.

Wien. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler gaben am Freitag bekannt, dass sie sich beim Thema Informationsfreiheit geeinigt haben. Statt des Entwurfs wurde nur eine Punktation verschickt. Doch auch daraus lässt sich zumindest einiges ablesen. Was bedeutet also die Einigung der Regierung?

Das Amtsgeheimnis

Wie angekündigt wird das Amtsgeheimnis in der bisherigen Form abgeschafft. Es wird aber weiter Fälle geben, in denen Behörden Auskünfte verweigern dürfen. Und zwar, „soweit und solang die Geheimhaltung erforderlich und verhältnismäßig ist“. Die Regierung nennt als Beispiele dafür die nationale Sicherheit, personenbezogene Daten oder die Vorbereitung von Entscheidungen

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