Anklage gegen ÖVP-Politiker Harald Himmer

Der Bundesrat muss sich wegen Untreue verantworten.

Wien. Mit dem Slogan „Bonzen quälen, Himmer wählen“ war der damalige Obmann der Jungen ÖVP, Harald Himmer, 1990 in den Nationalratswahlkampf gezogen. Heute ist das Mitglied des Bundesrats mit einer rechtskräftigen Anklage konfrontiert: Das Oberlandesgericht Wien lehnte seinen Einspruch gegen eine Anklage wegen Untreue ab. Himmer bestreitet die Vorwürfe.

In der Sache geht es um einen Nebenstrang der 2010 aufgeflogenen Telekom- bzw. Blaulichtfunk-Affäre. Es geht um den Vorwurf, die Firma Alcatel, deren Generaldirektor Himmer damals war, habe 2006 und 2007 245.300 Euro für zwei nicht werthaltige Studien bezahlt. Das Geld soll an die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger geflossen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll dieser dann 17.500 Euro an Himmer und weitere 10.000 Euro sowie ein Gemälde an einen ebenfalls angeklagten früheren Telekom-Manager übergeben haben.

Während die FPÖ den Rücktritt Himmers fordert, lehnte der Wiener ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch dies ab. Er sei gegen „politische Vorverurteilung jeglicher Art“. Im Rechtsstaat habe „jedem Menschen das unabhängige und faire Verfahren zuzukommen“, so Wölbitsch. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2021)

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