U-Ausschuss

Falschaussage: Opposition zeigt Blümel an

Gernot Blümel im Parlament im Visier von Herbert Kickl und Beate Meinl-Reisinger.
Gernot Blümel im Parlament im Visier von Herbert Kickl und Beate Meinl-Reisinger.APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Finanzminister bekommt weitere rechtliche Probleme. Er wurde wegen Falschaussagen im U-Ausschuss angezeigt.

Die Opposition hat sich zu einer Anzeige wegen Falschaussage gegen Finanzminister Gernot Blümel zusammengetan und eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt. SPÖ, FPÖ und Neos sehen Differenzen zwischen dem, was Blümel im U-Ausschuss gesagt hat, und was die nun aufgetauchten SMS zeigen.

SPÖ, Neos und FPÖ monieren, dass Blümel angegeben habe, nicht zu wissen, ob Vertreter der Novomatic AG jemals in zeitlichem oder sachlichem Konnex zu einer möglichen Spende jemals Anliegen oder Wünsche ausgedrückt hätten. Er habe auch verschwiegen, dass er mit Novomatic über Aufsichtsratsbesetzungen in den Casinos gesprochen habe. Blümel habe behauptet, nicht zu wissen, ob es in Chats zwischen Schmid und Neumann Ende April 2019 um die Besetzung des Vorstandes der Casinos gegangen sei. Er habe auch verschwiegen, dass er mit Neumann zumindest seit 2012 in regelmäßigem Kontakt steht – und dass er tatsachenwidrig angegeben hat, dass er nicht wüsste, welche Themen er mit Neumann besprochen habe.

Erzürnte Opposition. „Ein U-Ausschuss ist kein Kaffeekränzchen. Falschaussagen haben Folgen, das gilt gerade auch für Minister“, heißt es seitens der SPÖ zur „Presse“. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker sagt: „Die ÖVP macht unter Druck immer mehr Fehler, wie man nun auch bei Blümel sieht. Das Konstrukt der Vetternwirtschaft und Vorteilsannahme steht kurz vor dem Zusammenbruch und das ist gut so.“ Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper sagt: „Die Wahrheitspflicht im U-Ausschuss ist – wie der Name schon sagt – keine unverbindliche Empfehlung, sondern ebenso Pflicht wie vor Gericht. Und genauso wie man vor Gericht nicht damit durchkommt, wenn man sich an wesentliche, klar belegbare Dinge einfach nicht erinnern will, sollte man hier damit auch nicht durchkommen. Dies wäre auch ein fatales Zeichen für alle künftigen Auskunftspersonen.“

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