Rente abgelehnt

Als Kind „freiwillig“ im Kloster: Keine Rente für Misshandelte

Gewaltopfer wohnte zwar in einem Kloster, hätte dieses aber theoretisch jederzeit verlassen können.
Gewaltopfer wohnte zwar in einem Kloster, hätte dieses aber theoretisch jederzeit verlassen können.Getty Images/500px
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Frau hatte Kindergärtnerin werden wollen und wurde Opfer von Gewalt. Sie erhielt eine Entschädigung der Kirche, aber keine Heimopferrente.

Wien. Einmal wurde sie so arg mit einem Schürhaken malträtiert, dass der Eisenwinkel in ihrem Rücken stecken blieb und eine Ärztin gerufen werden musste. Neben physischer Gewalt erlitt die heute 74-Jährige als Jugendliche auch Psychoterror: in einem Kloster in Oberösterreich. Während sie von der Stiftung Opferschutz der Katholischen Kirche 15.000 Euro als einmalige Entschädigung erhielt, blieb ihr eine Rente für Heimopfer versagt. Zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt bestätigt – wenn auch mit dem Hinweis relativiert, dass die Ablehnung „zumindest rein rechtlich“ zutrifft.

Allein mit 38 Kindern

Mit 14 wollte die Frau Kindergärtnerin werden und heuerte im Kloster als „Lehrling“ an. Sie sollte immer von Mittwoch bis Freitag eine Kindergärtnerinnenschule an einem anderen Ort besuchen und dort auch wohnen. Platz fand sie dort allerdings keinen, sodass sie sich im Kloster ein Zimmer mit zwei weiblichen Bediensteten aus Küche und Landwirtschaft teilen musste. Sie hatte im Kindergarten des Klosters mitzuarbeiten, teilweise allein mit 38 Kindern, dazu kamen Reinigungsarbeiten. Arbeitszeit: 4:30 Uhr bis 21 Uhr. Die 500 Schilling, die sie dafür hätte bekommen sollen, behielt Schwester R. mit der Begründung ein, das Mädchen hätte das Geld nicht verdient.

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