"EA"

Milde Urteile für vier Rechtsextreme

Anwalt Andreas Schweitzer mit seinem Klienten V. (29) im Straflandesgericht Wien. Plexiglaswände sollten während der Verhandlung vor Corona-Infektionen schützen.
Anwalt Andreas Schweitzer mit seinem Klienten V. (29) im Straflandesgericht Wien. Plexiglaswände sollten während der Verhandlung vor Corona-Infektionen schützen.APA/Helmut Fohringer
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Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung standen fünf Männer vor den Geschworenen. Vier von ihnen zeigten sich einsichtig. Sie bekamen (teil-)bedingte Haftstrafen.

Die 2010 von dem Schweizer Holocaust-Leugner Bernhard Schaub gegründete Organisation nennt sich „Europäische Aktion“ (EA). Gemäß Eigendefinition handelt es sich um „eine Bewegung zur geistig-kulturellen Neugeburt Europas“.

In jener Anklageschrift, die am Montag die Grundlage für einen Geschworenenprozess bildete, liest man: Es handle sich um einen Zusammenschluss von Personen, vorwiegend aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die die Unabhängigkeit Österreichs untergraben wollen. Ihre Mitglieder würden sich im nationalsozialistischen Sinn betätigen.

Das Ziel sei, „die Beseitigung“ der Republik Österreich. Stattdessen solle eine „Reichsregierung“ eingesetzt werden – angestrebt werde die Einbindung Österreichs in ein „Großdeutsches Reich“.

Keine Beweise für Hochverrat

Vier Personen, Männer im Alter zwischen 29 und 70 Jahren, die vor einigen Jahren die EA unterstützt hatten, wurden nun in Wien wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Vom Vorwurf „Vorbereitung eines Hochverrats“ wurden sie freigesprochen.

Angesichts der strengen Strafen, die möglich gewesen wären, nämlich zehn bis 20 Jahre Gefängnis, fielen die Urteile denkbar milde aus: Der 52-jährige G. (von Beruf Briefträger) und Peter K. (70) bekamen jeweils fünf Jahre Freiheitsstrafe, wobei jeweils vier Jahre bedingt nachgesehen wurden.

Diese Form der Strafen war deshalb möglich, weil der Schwurgerichts-Senat vom außerordentlichen Milderungsrecht Gebrauch machte. Der 29-jährige V. bekam drei Jahre Haft, die zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Der Heizungstechniker C. (60) bekam vier Jahre Haft, ebenfalls bedingt.

Der 66 Jahre alte IT-Spezialist H., wurde zur Gänze freigesprochen. Er war mit dem EA-„Landesleiter Österreich“, Hans Berger, gut bekannt. Dieser starb 77-jährig 2018 in U-Haft (der frühere „Gebietsleiter Wien“ ist auch bereits gestorben). Dass H. Propagandamaterial zur Motivation der EA-Mitglieder verbreitete, ließ sich nicht nachweisen.

Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella hatte in ihrem Plädoyer wohl die aktuellen Vorgänge in den Vereinigten Staaten vor Augen – sie sagte: „Staatsfeindliches Agieren kann schnell zu einem Sturm auf das Parlament führen. Das wurde uns ja in der jüngsten Geschichte deutlich vor Augen geführt.“ Weiter: Das Programm der „Europäischen Aktion“ würde das Programm der NSDAP wiedergeben. Laut den Zielen des EA „sollte es zu einem Umsturz kommen“. Auch die von dieser Organisation selbst festgelegten „sieben Ziele“ beinhalten die Errichtung eines „Deutschen Reiches“ und einer „Europäischen Eidgenossenschaft“.

Dieses Netzwerk sei „jämmerlich gescheitert“, erklärte Anwalt Andreas Schweitzer. Er vertrat den 29-Jährigen. Und dieser legte ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab: „Ich schäme mich.“

Dann schilderte Schweitzer, wie sein Klient zu eine solchen Organisation gekommen sei: „Er war jung. Er war bei der FPÖ. Dort hat er sich nicht verstanden gefühlt. Daher hat er die FPÖ verlassen und sich mit der EA in Verbindung gesetzt.“ Bereits mit 19 Jahren sei V. zum „Gebietsleiter“ befördert worden. Das habe bei V. das Gefühl ausgelöst: „Ich werde verstanden. Ich bin wichtig. Ich kann was bewegen.“

Weiter: „Er war leicht zu beeinflussen. Das wurde ausgenützt. Er hat dann unter dem Einfluss von Hans Berger Veranstaltungen organisiert.“ Doch mittlerweile V. habe der Organisation den Rücken gekehrt.

Jugendrichter urteilten über teils betagte Angeklagte

Übrigens ergab sich durch die Anklage von V. ein Kuriosum: Der Mann hatte sich bereits als 20-Jähriger nationalsozialistisch betätigt. Daher war für ihn ein Jugendgerichts-Senat zuständig. Dieser urteilte nun auch (das ist gesetzlich so vorgesehen) über die anderen, teils betagten, Angeklagten.

„Er war nie ein Nazi. Er war SPÖ-Mitglied. Er ist ein einfacher Heizungsinstallateur“, dies merkte Verteidiger Rudolf Mayer über seinen Mandanten an. Letzterer wurde nun als ehemaliger „Stützpunktleiter Weinviertel“ verurteilt.

Ob die Strafen rechtskräftig werden, bleibt abzuwarten. Noch hat die Staatsanwältin keine Erklärung dazu abgegeben.

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