Amtsgeheimnis

Wie man zur Auskunft kommen kann

Michèle Pauty
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Anfragen an Behörden sind künftig gratis, im Streitfall muss man Gerichtsgebühr zahlen. Sondervoten am VfGH hält Verfassungsministerin Karoline Edtstadler für „gut und richtig“.

Für die Regierung ist es ein wichtiges Zeichen in Richtung Transparenz. Andernorts herrscht die Sorge, dass die angekündigte Abschaffung des Amtsgeheimnisses in der Praxis gar nicht so viel wert sein könnte. Dazu kommt die Debatte zur Frage, ob Verfassungsrichter künftig sagen können sollen, wenn sie anderer Meinung sind als das Gremium. Aber was spricht für die Novelle bzw. welche Bedenken gibt es?

1 Warum sollen Verfassungsrichter eine andere Meinung sagen?

„Gerade bei gesellschaftspolitisch strittigen Themen kann man nicht davon ausgehen, dass alle Richter einer Meinung sind“, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Montag auf Nachfrage. Daher sei es „gut und richtig“, wenn die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine abweichende Meinung im Rahmen eines Erkenntnisses kundtun könnten. Dieses System gebe es in mehreren Ländern und etwa auch auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

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