Erstmals aktiviert die Europäische Union ihren neuen Mechanismus gegen Menschenrechtsverletzer. Massiven Druck auf Moskau wagt sie aus diplomatischen und juristischen Gründen nicht.
Etwas mehr als ein Jahr hat es gedauert, ehe die Europäische Union ihren neuen Mechanismus zur Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen einsetzt. Bei ihrem Treffen in Brüssel am Montag beschlossen die 27 EU-Außenminister, bis zu ihrem nächsten Treffen im März eine Liste mit voraussichtlich vier russischen Staatsbediensteten zu erstellen, die eine führende Rolle bei der illegalen Verhaftung des Oppositionellen Alexej Nawalny sowie bei der Niederschlagung der jüngsten Protestwelle gespielt haben. Auch die Militärjunta in Burma kommt auf diese Weise ins Visier der Europäer (siehe Seite 2). Den Betroffenen drohen ein Einreiseverbot in die EU sowie die Beschlagnahme etwaiger Vermögenswerte.
Grundlage dafür ist der Beschluss der EU-Regierungen vom 7. Dezember 2020 „über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße“. Er ermächtigt die 27 Regierungen, einstimmig Personen auf die beschriebene Weise zu bestrafen, wenn sie für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, solche Verstöße „finanziell, technisch oder materiell unterstützen oder anderweitig daran beteiligt sind, unter anderem durch Planung, Leitung, Anordnung, Unterstützung, Vorbereitung, Erleichterung oder Förderung solcher Handlungen, oder mit solchen Personen in Verbindung stehen“.