Corona-Pandemie

Homeoffice und Gratis-Tests erreichen das Parlament

Ein Blick in den Großen Redoutensaal im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Ausweichquartier in der Hofburg
Ein Blick in den Großen Redoutensaal im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Ausweichquartier in der Hofburg APA/ROLAND SCHLAGER
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Gesundheits- und Finanzausschuss haben neue Detail-Bestimmungen rund um die Pandemie-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Opposition ist empört.

Sowohl die gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice als auch jene für die Gratis-Corona-Tests in den Apotheken werden bereits heute, Mittwoch, vom Nationalrat beschlossen. In Form von Abänderungsanträgen zu bereits eingebrachten "Trägerraketen" haben der Gesundheits- und der Finanzausschuss am Montag eine Reihe neuer Detail-Bestimmungen rund um die Pandemie-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Für die Opposition war das Anlass zur Kritik: Man sei erst kurz vor dem Wochenende über die tatsächlichen Neuerungen informiert worden, kritisierten SPÖ, FPÖ und Neos einmal mehr die türkis-grüne Arbeitsweise.

Vom Gesundheitsausschuss auf den Weg geschickt wurde eine Novellierung des ASVG, die die kostenlose Abgabe von Sars-CoV2-Antigentests durch Apotheken ermöglicht. Jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, bekommt künftig pro Monat eine Packung mit fünf "Nasenbohrtests" für daheim. Die Apotheken erhalten dafür eine Pauschale von jeweils 10 Euro. Außerdem wird jetzt auch gesetzlich - die seit 8. Jänner praktizierte - Möglichkeit von Corona-Tests in den Apotheken (die dafür 25 Euro bekommen) fixiert.

Erneute Änderung von Epidemiegesetz

Geändert werden einmal mehr das Epidemie- und das Covid-19-Maßnahmengesetz. Diesmal wird damit die Ausstellung von Impfnachweisen und Genesungsbescheinigungen ermöglicht. Sie kann künftig jeder (selbst oder über einen Bevollmächtigen) elektronisch über das Gesundheitsportal anfordern oder ausdrucken oder sich von der Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken lassen.

Im Sinn der Teststrategie wird der Kreis jener erweitert, die im Rahmen von Screenings Tests abnehmen. So können künftig auch der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechniker ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen. Pflegeassistenten, Masseure oder in Sozialberufen tätige dürfen nur auf Anordnung und unter Aufsicht testen, ebenso Sanitäter in Zusammenarbeit etwa mit Betriebsärzten.

Die Kostenzuschüsse für die Corona-Tests in Betrieben - zehn Euro pro Test - machte der Finanzausschuss plenarreif. Das bekannte Vorhaben wurde durch eine Abänderung erweitert: Betriebe werden auch Angehörige, Kunden oder Personen aus der Umgebung testen dürfen. Ebenfalls vom Ausschuss einstimmig beschlossen wurde der steuerrechtliche Teil Homeoffice-Pakets - mit einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich für ergonomische Einrichtung und der Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale. Einige Corona-Sonderregelungen werden verlängert, so jene zum Pendlerpauschale oder die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln.

(APA)

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