Prozess

Warum "Bonzenquäler" Himmer nun selbst von der Justiz gequält wird

Harald Himmer, der bei der Nationalratswahl 1990 den unvergessenen Slogan "Bonzen quälen, Himmer wählen" prägte, wird nun selbst von der Strafjustiz "gequält".
Harald Himmer, der bei der Nationalratswahl 1990 den unvergessenen Slogan "Bonzen quälen, Himmer wählen" prägte, wird nun selbst von der Strafjustiz "gequält". APA/Helmut Fohringer
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Der ÖVP-Bundesrat Harald Himmer, früher Topmanager von Alcatel-Lucent Austria, ist der Untreue angeklagt. In einem Gerichtsentscheid wird nun erklärt, warum das so ist.

Die Anklage: Untreue. Das heißt, es geht um wissentlichen Befugnis-Missbrauch. Gemeint ist die Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen.

Der Angeklagte: ÖVP-Bundesrat und ÖVP-Bezirksparteiobmann Wien-Landstraße, Harald Himmer. Der 56-Jährige war einst (ab 2007) Vorstandsvorsitzender des Telekommunikations-Unternehmens Alcatel-Lucent Austria AG. Eben diese Firma soll Himmer durch seinen mutmaßlichen Befugnis-Missbrauch geschädigt haben.

Die Schadenshöhe (laut Anklage): 244.800 Euro. Dieser Betrag liegt unter der 300.000-Euro-Grenze, wodurch Himmer „nur“ mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist. Läge die Schadenssumme darüber, würden bis zu zehn Jahre drohen.

Himmer wird nicht alleine auf der Anklagebank sitzen. Neben ihm werden zwei Männer Platz nehmen, die bereits eine gewisse Gerichtserfahrung aufweisen: Der frühere PR-Profi Peter Hochegger (72) und der einstige Festnetz-Vorstand der Telekom Austria (TA), Rudolf Fischer (67).
Beide wurden zuletzt gemeinsam mit Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess (dieser enthielt auch einen Telekom-Strang) erstinstanzlich verurteilt. Hochegger bekam sechs Jahre Haft, Fischer ein Jahr teilbedingt.

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