Neue Fälle

Kuh geht vor Verfassungsgerichtshof

APA/GEORG HOCHMUTH
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Verurteilte Politiker kämpfen für ihre Pensionen, ein ORF-Journalist um eine Auskunft und ein Mann darum, sich trotz Verhüllungsverbots als Rind zu kostümieren.

Als ein Hai im Jahr 2017 von der Wiener Polizei beamtshandelt wurde, hatte dies für internationale Schlagzeilen gesorgt. Dass hinter der Anzeige gegen das Maskottchen eine PR-Aktion der eigenen Agentur gestanden sein dürfte, ging neben der Aufregung um den Hai unter. Bei einer Kuh wird es nun aber ernst. Ein im Rinderkostüm angehaltener Mann erhielt wirklich eine Strafe und versucht jetzt, das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu Fall zu bringen.

Das seit Oktober 2017 geltende Gesetz zielt auf ein Burkaverbot ab, verbietet aber jede Gesichtsverhüllung abseits von Ausnahmen. Der Mann wurde 2018 belangt, weil er bei einer Veranstaltung zum Thema Milch im Kuhkostüm Flugzettel für den Tierschutz verteilte. Das Verfahren ist für die Kuh keine gemähte Wiese: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte die Strafe bestätigt. Vor dem VfGH macht der Betroffene aber geltend, in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden zu sein. Er argumentiert auch damit, dass das Gesetz an sich verfassungswidrig sei.

Andere Sorgen hat der frühere Salzburger SPÖ-Politiker Heinz Schaden. Er und ein weiterer SPÖ-Politiker waren wegen Untreue verurteilt worden, sie verloren dadurch einen großen Teil ihrer Politikerpensionen. Vor dem VfGH geht es nun um das Geld. Das Argument der Beschwerdeführer: Pensionierte Politiker würden von den Regeln für eine Verurteilung viel härter getroffen werden als aktive Politiker oder aktive Beamter.

Geheimnis um Ex-Abgeordnete

Um Politikerbezüge geht es auch bei einer Beschwerde des ORF-Journalisten Martin Thür. Er wollte 2019 wissen, welche aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abgeordneten ihr Recht auf Fortzahlung eines Teils des Bezugs geltend gemacht hatten. Der Nationalratspräsident befand, dass das Interesse der Ex-Mandatare an Geheimhaltung wichtiger sei als das eines Journalisten an der Information. Ob das rechtens war, muss der VfGH klären.

Die Drogeriekette DM versucht, das Vorrecht der Apotheken zu kippen. Der Drogeriemarkt will nicht rezeptpflichtige Arzneimittel verkaufen. Geklärt werden muss zudem, ob der Ibiza-Untersuchungsausschuss die E-Mails bestimmter Mitarbeiter des Finanzministeriums erhalten darf. Die Opposition fordert dies vom Finanzminister. Ein Litauer kämpft um das Recht, auch als EU-Bürger Asyl in Österreich zu bekommen. Ein Unternehmen verlangt, dass Asylwerber Lehrlinge sein dürfen.

Daneben warten auf den VfGH erneut Dutzende Anträge rund um die Covid-Regeln. Die März-Session der Richter startete am Dienstag, dauert drei Wochen und umfasst insgesamt rund 350 Fälle.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2021)

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