Restrukturierungen

Schließt Kurzarbeit Stellenabbau aus?

Arbeitsminister Martin Kocher lässt die Kurzarbeitsregelung noch drei Monate weiterlaufen.
Arbeitsminister Martin Kocher lässt die Kurzarbeitsregelung noch drei Monate weiterlaufen.APA/HERBERT NEUBAUER
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Die Kurzarbeit geht in die Verlängerung, sie soll die Arbeitsplätze in den Firmen retten. Aber was, wenn Unternehmen nicht mehr sicher sind, ob sie das schaffen können?

Wien. Die Corona-Kurzarbeit wird nochmals verlängert – die entsprechende Regelung steht für heute, Mittwoch, auf der Agenda des Nationalrats. Gravierende Änderungen gegenüber den derzeitigen Bestimmungen sind nicht geplant, das bisherige Modell soll im Wesentlichen für weitere drei Monate, bis Ende Juni, beibehalten werden.

Nun wird aber die Covid-Krise auch dann noch nicht ausgestanden sein. Und klar ist auch, dass die Kurzarbeit in der jetzigen Form früher oder später enden muss. Von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen sorgen sich daher um die Zeit danach. Was, wenn man es dennoch nicht unbeschadet durch die Krise schafft? Darf man dann – trotz Behaltepflicht – Stellen abbauen? Oder anders gefragt: Darf man die Kurzarbeit überhaupt nützen, wenn man unsicher ist, ob man den Mitarbeiterstand wird halten können?

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