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Startschuss für Anmeldefristen in beschränkten Studien

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Registrierungsfristen dauern je nach Studienrichtung unterschiedlich lange. In der Medizin, wo es die größten Aufnahmeverfahren gibt, endet die Frist bereits am 31. März.

Am Montag (1. März) starten an den Universitäten die Anmeldefristen vieler zugangsbeschränkter Studien für das Studienjahr 2021/22. Das gilt etwa für Interessenten an einem Medizin- oder Psychologiestudium, an vielen Unis gibt es außerdem unter anderem Beschränkungen in den Wirtschaftswissenschaften, in der Informatik, der Biologie, der Architektur und bei Jus.

An der Uni Wien muss man sich für die Fächer Betriebswirtschaftslehre (BWL), Internationale Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Jus, Publizistik, English and American Studies, Biologie, Chemie, Ernährungswissenschaften, Kultur- und Sozialanthropologie, Pharmazie, Lehramt, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, Transkulturelle Kommunikation, Bildungswissenschaften sowie heuer erstmals für das neu geschaffene juristische Studium "Internationale Rechtswissenschaften" registrieren lassen.

An der Wirtschaftsuniversität (WU) sind alle drei Bachelor-Studien (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftsrecht, Business and Economics) beschränkt. An der Technischen Universität (TU) Wien gilt dies für die Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie Architektur bzw. Raumplanung und Raumordnung.

Die größten und bekanntesten Aufnahmeverfahren gibt es nach wie vor an den Medizinischen Universitäten bzw. der Medizinischen Fakultät der Uni Linz: Registrierungsstart ist hier ebenfalls der 1. März.

Noch länger Zeit haben dagegen Interessenten für die Veterinärmedizin bzw. Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität - hier beginnt die Registrierung erst am 3. Mai.

An der Universität Innsbruck sind das Psychologie- sowie das Lehramtsstudium beschränkt. Für beide kann man sich ab 1. März anmelden. Der gleiche Fristbeginn gilt an der Uni Klagenfurt für International Business and Economics, das Lehramt sowie die Psychologie.

An der Universität Graz sind die Fächer Jus, BWL, Economics (VWL), Umweltsystemwissenschaften, Transkulturelle Kommunikation, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Lehramt, Biologie, Molekularbiologie, Pharmazie und Psychologie beschränkt, auch hier beginnt die Anmeldung am 1. März. An der TU Graz starten die Registrierungsfristen für Architektur, Molekularbiologie und das Lehramt.

Die Uni Salzburg beschränkt den Zugang zu den Fächern Psychologie und Lehramt. Die Uni Linz hat (neben der Medizin) Aufnahmeverfahren im neuen Studium der Internationalen Betriebswirtschaft, im Lehramt sowie im Bachelorstudium Rechtswissenschaften (das klassische Jus-Diplomstudium bleibt unbeschränkt, Anm.). Für Medizin und Lehramt beginnt die Anmeldefrist am 1. März, für die Internationale Betriebswirtschaft und den Jus-Bachelor werden die Termine erst in den kommenden Tagen festgelegt.

Unterschiedliche Fristen

Die Registrierungsfristen dauern je nach Studienrichtung unterschiedlich lange. In der Medizin endet die Frist etwa bereits am 31. März, in manchen Studienrichtungen läuft sie bis Mitte Mai, in anderen bis Ende Juni oder gar in den August hinein. In den meisten Studien ist nach der Registrierung außerdem ein Online-Self-Assessment zu absolvieren. Dieses ist für das Weiterkommen im Aufnahmeverfahren verpflichtend und kann bewertet werden, die Resultate dürfen aber nicht über die Aufnahme entscheiden. Ebenfalls gefragt sein können Motivationsschreiben.

Bleiben danach noch mehr Studienwerber übrig als Plätze zur Verfügung stehen, findet eine Aufnahmsprüfung statt - in welcher Form, entscheidet die jeweilige Uni. Das können klassische Präsenz-Tests sein, aber auch Online-Prüfungen oder (etwa an der WU) das Einreichen eines Essays verbunden mit der Beantwortung von Wissensfragen sind möglich. Die Aufnahmsprüfungen finden größtenteils im Sommer statt, die genauen Termine stehen vielfach noch nicht genau fest.

Für die Teilnahme am gesamten Aufnahmeverfahren ist noch keine Matura nötig. Diese muss erst bei der eigentlichen Inskription nach erfolgreichem Durchlaufen des gesamten Verfahrens vorliegen.

(APA)

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