Telearbeit

Home-Office: In Deutschland haben Arbeitnehmer die Wahl

Coronavirus - Homeoffice mit Kind
Coronavirus - Homeoffice mit Kind(c) APA/dpa/Julian Stratenschulte (Julian Stratenschulte)
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Laut einer Covid-Sonderregelung müssen deutsche Firmen Arbeitnehmern, wenn möglich, Home-Office anbieten – vorerst bis 15. März.

Wien. Der steuerliche Teil des österreichischen Home-Office-Gesetzespakets stand am Mittwoch auf der Agenda des Nationalrats. Gegenüber dem Entwurf gibt es Nachbesserungen: So reichen nun 26 Tage Home-Office im Jahr für die Absetzbarkeit von ergonomisch geeignetem Mobiliar. Absetzbar sind bis zu 300 Euro pro Jahr, zusätzlich sind 300 Euro vom Arbeitgeber zur Abgeltung von Mehrkosten im Home-Office steuerfrei. Die Regelungen sollen vorerst bis 2023 gelten und dann evaluiert werden.

Für den arbeitsrechtlichen Teil des Gesetzespakets steht die Beschlussfassung noch aus. Am Termin 1. April für das Inkrafttreten wolle man jedoch festhalten, verlautete am Dienstag aus dem Arbeitsministerium. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung hatten für eine Verschiebung plädiert, um Firmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben.

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