Menschenrechte

Deutsches Gericht zieht Assads Schergen zur Rechenschaft

Protest der Tochter eines Regimeopfers vor dem Gericht in Koblenz.
Protest der Tochter eines Regimeopfers vor dem Gericht in Koblenz.APA/AFP/THOMAS LOHNES
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In Koblenz erhielt ein Exmitglied von Syriens Sicherheitsapparat viereinhalb Jahre Haft. Auch in Österreich wird eine Anklage gegen einen Geheimdienstgeneral geprüft.

Es sind schreckliche Schilderungen, die die Zeugen vor dem Oberlandesgericht im deutschen Koblenz gemacht haben. Sie sei geschlagen, belästigt und als „Prostituierte“ bezeichnet worden, sagte etwa Rowaida K. aus. In den Gefängnissen habe sie die Schreie der Folteropfer gehört. Die Journalistin war in Syrien in die Fänge des Regimes geraten. Mehrmals wurde sie eingesperrt. Mittlerweile lebt sie in Frankreich. Vor dort war sie für ihre Aussage über Video zugeschaltet worden. Rowaida K. ist Nebenklägerin im Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. Den beiden wird vorgeworfen, als Angehörige des syrischen Sicherheitsapparates schwere Verbrechen begangen zu habe.

Gegen Eyad A. hat das Gericht in Koblenz am Mittwoch ein Urteil gefällt. Der 44-Jährige erhielt viereinhalb Jahre Haft – wegen der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und Freiheitsberaubung. Konkret geht es um die Verschleppung von 30 Personen in das syrische Foltergefängnis al-Khatib im Herbst 2011. Eyad A. habe beim Transport dieser Festgenommen in die Haftanstalt in der Hauptstadt Damaskus mitgewirkt – und zwar im Wissen, dass sie dort systematisch misshandelt werden, argumentiert das Gericht. Das Vorgehen sei Teil „eines ausgedehnten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung“ gewesen.

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