Eine Frau stürzte über eine Stufe - nun erhält sie Schadenersatz.
Inmitten einer ebenen Fläche befand sich in dem Haus eine Stufe. Sie war schwer erkennbar, denn sie hob sich optisch nicht ab. Und sie war auch nicht genügend ausgeleuchtet. Zum Verhängnis wurde dies einer Frau, die Patientin bei einem in dem Haus praktizierenden Augenarzt war. Aber hätte der Mediziner dafür sorgen müssen, dass seine Patienten nicht sehenden (oder weniger sehenden) Auges in ihr Unglück laufen?
Nun hatte die Frau zwar Augenprobleme, und man konnte ihr vorwerfen, dass sie sich nicht bei ihrer Begleitperson eingehängt hatte. Aber bereits die Unterinstanzen waren zum Schluss gekommen, dass die überwiegende Schuld am Unglück an den mangelnden Sicherheitsvorkehrungen im Haus lag.
Ein Arzt, so hielt der Oberste Gerichtshof (7 Ob 215/20y) fest, müsse dafür sorgen, dass seine Patienten gefahrlos zu ihm und wieder hinaus finden. Und auch ein Hauseigentümer habe Stufen besser abzusichern, damit so etwas nicht passiert. Beide haften. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2021)