Greco

Österreichs Kampf gegen Korruption "allgemein unbefriedigend"

Symbolbild: Robe eines Staatsanwaltes
Symbolbild: Robe eines Staatsanwaltes (c) Clemens Fabry, Presse
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Die Republik tut zu wenig für die Stärkung der ethischen Standards von Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten, kritisiert Greco, die Staatengruppe gegen Korruption im Europarat.

Nach mehr als vier Jahren hat es Österreich noch immer nicht geschafft, die Empfehlungen der wichtigsten politischen internationalen Organisation zur Vorbeugung von Korruption bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten zu beherzigen. Nur zwei der diesbezüglichen 19 Vorschläge von Greco, der 49-Mitglieder-Staatengruppe im Europarat, die sich seit 1999 dem Kampf gegen die Korruption widmen, wurden von der Republik „in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt“, heißt es in jenem Umsetzungsbericht von Greco, der heute veröffentlicht wurde. Acht weitere Empfehlungen wurden teilweise, neun hingegen gar nicht umgesetzt. „Angesichts des Vorstehenden gelangte Greco zu dem Schluss, dass der niedere Grad der Umsetzung der Empfehlungen weiterhin allgemein unbefriedigend bleibt“, lautet das Résumé der Staatengruppe.

Zufriedenstellend hat Österreich erstens die Empfehlung umgesetzt, wonach Richter nicht gleichzeitig auf Bund- oder Länderebene ein Amt in der Exekutive oder Legislative innehaben dürfen sollen. Das mag im Lichte der Gewaltentrennung ohnehin als Selbstverständlichkeit erscheinen. In Österreich wurde es jedoch erst mit einer Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes im Jahr 2018 erwirkt, die vorsieht, dass Richter für die Dauer eines solchen Mandats außer Dienst zu stellen sind. Sinngemäß gilt das laut Erklärung des Vertreters der Republik bei Greco auch für Staatsanwälte. Zufriedenstellend hat Österreich zweitens die Empfehlung umgesetzt, dass Verfahren in Verwaltungsangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten nur ausnahmesweise hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen.

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